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Förderrichtlinie Besondere Initiativen (FRL BesIn/2021)

Zweck:

  1. Förderung von Projekten mit besonderer Bedeutung in allen Aufgabenbereichen des SMEKUL; insbesondere Projekte mit einer nachhaltig positiven Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie im Bereich Energie
  2. Laufende Tätigkeit von Vereinigungen als Träger solcher Projekte, sofern alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Natürliche und juristische Personen

Konditionen:

Zuwendungsart: Projektförderung, inst. Förderung
Finanzierungsart: Fehlbedarfs, Anteils- oder Festbetragsfinanzierung
Form der Zuwendung: Zuschuss
Regelförderquote: keine
max. Fördersatz: bis 80%; nur im Ausnahmefall nach Ziffer 5.1 Buchst. b) der RL BesIn/2021 darüber; weitere Regelungen siehe Kriterien im Aufruf

Über neue Aufrufe wird zu gegebener Zeit an dieser Stelle informiert. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist noch kein Zeitpunkt für die Veröffentlichung eines Aufrufes absehbar.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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