Förderrichtlinie Private Hochwassereigenvorsorge (FRL pHWEV/2021)
Mit dem Programm »Private Hochwassereigenvorsorge« fördert der Freistaat Sachsen Maßnahmen der privaten Eigenvorsorge vor Extremereignissen wie Hochwasser und Starkregen beziehungsweise Sturzfluten. Unterstützt werden Investitionen von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern an bestehenden Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nichtausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden können.
Gefördert wird die Erstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises beziehungsweise eines gleichwertigen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Minderung des Schadenspotenzials. Ebenso gefördert werden Investitionen, die zu einer deutlichen Minderung des Schadenspotenzials an Bestandsgebäuden führen. Die Förderhöhe pro Gebäude beträgt für die Erstellung eines Gutachtens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.200 Euro. Für investive Vorhaben liegt der Förderanteil bei bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einer Fördersumme von maximal 20.000 Euro.
Fachliche Informationen zur privaten Hochwassereigenvorsorge sowie eine Liste der für einen »Hochwasservorsorgeausweis« qualifizierten Sachkundigen finden Sie beim Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen (BDZ e. V.)
Zweck:
Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen der privaten Vorsorge zur Reduzierung des Schadenspotenzials bei Extremereignissen wie Hochwasser, Starkregen/Sturzfluten an Wohngebäuden, die insbesondere in Gebieten liegen, die nicht oder nicht ausreichend durch öffentliche Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt werden. Förderberechtigt sind Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude.
Antragstelle:
Die Antragsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der SAB: Förderung von Maßnahmen der privaten Hochwassereigenvorsorge