Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (FRL WuF/2020)
Am 14. Juli 2023 ist die Förderrichtlinie »Wald und Forstwirtschaft 2023« (FRL WuF/2023) in Kraft getreten. Informationen zur Richtlinie sowie den notwendigen Unterlagen finden Sie unter www.lsnq.de/WuF2023.
Auf dieser Seite finden Sie nur noch die Unterlagen zur Auszahlung von Förderanträgen der Richtlinie WuF/2020.
Antragsberechtigte:
- private und körperschaftliche Waldbesitzer
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
(ausgenommen sind der Bund und das Land)
Konditionen:
Festbetragsfinanzierung (Prämie in EUR/ha zzgl. Festbeträgen in EUR/Pflanze bzw. EUR/ha Saatgut bei Saat)
Aufrufe und Stichtag:
Für den Fördergegenstand ist ein ganzjähriges Antragsverfahren möglich.
Unterlagen Förderantrag:
Da keine Förderanträge mehr über die FRL WuF/2020 gestellt werden können, wurden die Formulare entfernt.
Wichtiger Hinweis:
Der Waldumbau wurde von 2015 bis 2020 über den ELER (EU-Mittel) gefördert. Seit dem 16.9.2020 erfolgt die Förderung ausschließlich über die GAK (Teil 2 der Richtlinie). Sie finden an dieser Stelle nur die Formulare zur Einreichung eines Auszahlungsantrages.
Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)
Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.
Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.
Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.
Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.
Formulare Auszahlungsantrag (schriftlich)
Antragsberechtigte:
- private und körperschaftliche Waldbesitzer
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
(ausgenommen sind der Bund und das Land)
Konditionen:
Festbetragsfinanzierung bei den Waldschutzmaßnahmen 1-9
Anteilsfinanzierung bei der Maßnahme 10 (Bau von Trocken- und Naßlagerplätzen) mit einem Fördersatz von 80 % der Nettokosten
Aufrufe und Stichtage:
Für den Fördergegenstand ist ein ganzjähriges Antragsverfahren möglich.
Unterlagen Förderantrag:
Da keine Förderanträge mehr über die FRL WuF/2020 gestellt werden können, wurden die Formulare entfernt.
Antragsberechtigte:
- private und körperschaftliche Waldbesitzer
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
- Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Jagdgenossenschaften nach § 9 Bundesjagdgesetz (Wegebau)
(ausgenommen sind der Bund und das Land)
Konditionen:
Investitionsförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses
Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)
Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.
Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.
Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.
Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.
Formulare Auszahlungsantrag (schriftlich)
Wichtige Hinweise:
Die Erstaufforstung wurde in den Jahren 2015 bis 2020 mittels Anteilsfinanzierung gefördert (RL WuF/2014). Seit Inkrafttreten der RL WuF/2020 am 16.9.2020 erfolgt die Förderung ausschließlich auf Basis von Festbeträgen. Bitte schauen Sie vor Erstellung des Verwendungsnachweises in Ihren Zuwendungsbescheid und wählen dann die richtigen Formulare aus.
Antragsberechtigte:
- private und körperschaftliche Waldbesitzer
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
- Eigentümer / Bewirtschafter potentieller Erstaufforstungsflächen
(ausgenommen sind der Bund und das Land)
Konditionen:
Festbetragsfinanzierung (Festbeträge in EUR/Pflanze)
Da keine Förderanträge mehr über die FRL WuF/2020 gestellt werden können, wurden die Formulare entfernt.
Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)
Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.
Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.
Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.
Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.
Formulare Verwendungsnachweis (schriftlich)
Antragsberechtigte:
- private und körperschaftliche Waldbesitzer
- anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse nach § 15 Bundeswaldgesetz
(ausgenommen sind der Bund und das Land)
Konditionen:
Investitionsförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses
Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)
Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.
Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.
Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.
Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.
Formulare Auszahlungsantrag (schriftlich)
Antragsberechtigte:
Landkreise / kommunale Träger (Anlagen zur Waldbrandüberwachung)
Konditionen:
Investitionsförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses
Unterlagen Auszahlungsantrag DIANA (über Internet)
Es sind sämtliche Ausgaben für ein Vorhaben mit einem Auszahlungsantrag abzurechnen. Darüber hinaus sind die Belegliste und die weiteren teilvorhabensspezifischen Anlagen zusammen mit dem Auszahlungsantrag bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Weitere notwendige Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Bewilligungsbescheid und/oder der Seite 2 des Auszahlungsantrages.
Die Auszahlungsanträge für die ELER-Maßnahmen sollen bevorzugt über das Programm DIANAweb gestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor der erstmaligen Nutzung anhand der o. a. Anwenderdokumentation und arbeiten die Schritte entsprechend ab.
Zugang zu DIANAweb erhalten Sie über die Internetseite www.diana.sachsen.de.
Bitte reichen Sie mit den notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsnachweise usw.) die ausgefüllte Anlage zum Auszahlungsantrag ein, um eventuelle Abweichungen zwischen dem beantragten und realisierten Vorhaben zu erläutern. Außerdem ist diese Anlage Pflicht bei den Fördergegenständen »Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen«, »Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten«, »Verjüngung in Schutzgebieten« und »Erstaufforstung«.
Formulare Auszahlungsantrag (schriftlich)
Antragsstelle
Staatsbetrieb Sachsenforst
Obere Forst- und Jagdbehörde - Außenstelle Bautzen
Postanschrift:Paul-Neck-Straße 127
02625 Bautzen
Telefon: 03591 216-0
E-Mail: poststelle.sbs-glbautzen@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.sbs.sachsen.de