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Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023)

Am 22. Juni 2023 ist die Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023) in Kraft getreten. Die Richtlinie umfasst zwei Programmteile: Zum einen werden Balkonkraftwerke von Privatpersonen mit 300 Euro gefördert. Zum anderen können Kommunen, Unternehmen, Eigentümergemeinschaften, aber auch Privatpersonen, Vereine und weitere Gruppen Tilgungszuschüsse für Darlehen beantragen, mit denen Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speicher angeschafft werden sollen.

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ist Bewilligungsstelle für beide Programmteile und Trägerin des Antragsverfahrens. 

Programmteil A: Zuschüsse für Darlehen für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Speicher

Im Programmteil A der Richtlinie fördert der Freistaat mit Tilgungszuschüssen Darlehen für Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen wie Photovoltaikanlagen auf, an oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Gebäuden mit mehr als 30 Kilowatt peak (kWp) oder auf offenen Parkplätzen, Geothermie-Wärmepumpen sowie entsprechende Strom-, Wärme- oder Kältespeicher. Ziel ist es, so den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Strom, Wärme und Kälte in Gebäuden zu erhöhen. Darüber hinaus soll mittels Speicherung von Energie aus erneuerbaren Quellen die Nutzung erneuerbarer Energie aus eigenen Anlagen gesteigert werden. Hinweis: Es können nur Stromspeicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage größer als 30 kWp gefördert werden (siehe: Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher – Programmteil A)

Die vorgesehenen Tilgungszuschüsse werden im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung gewährt und betragen für Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeicher bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Stromspeicher in Kombination mit einer PV-Anlage betragen die Zuschüsse bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt wird pro Kalenderjahr ein Zuschuss von maximal 50.000 Euro gewährt. 

1.1 Photovoltaikanlagen auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen mit mehr als 30 kWp bis 1 MWp-Leistung

  • Fördersatz: Tilgungszuschüsse bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgabe
  • Zuwendungshöhe: 2.500 bis maximal 50.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Begünstigte: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen (insbesondere auch kommunale und landwirtschaftliche), freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sonstige juristische Personen des Privatrechts

1.2 Dezentrale, ortsfeste, netzgekoppelte Stromspeicher gekoppelt mit neu errichteter oder neu erweiterter PV-Anlage mit mehr als 30 kWp bis 1 MWp Leistung

  • Fördersatz: Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuwendungshöhe: 2.500 bis maximal 50.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Begünstigte: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen (insbesondere auch kommunale und landwirtschaftliche), freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sonstige juristische Personen des Privatrechts

1.3 Geothermie-Wärmepumpen in/ zur Versorgung von Neubauten

  • Fördersatz: Tilgungszuschüsse bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Zuwendungshöhe: 2.500 bis maximal 50.000 Euro pro Kalenderjahr
  • Begünstigte: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen (insbesondere auch kommunale und landwirtschaftliche), freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sonstige juristische Personen des Privatrechts

1.4 Aus erneuerbaren Energien gespeiste Wärme-/Kältespeicher in Neubauten

  • Fördersatz: Tilgungszuschüsse bis zu 10% der zuwendungsfähigen Ausgabe
  • Zuwendungshöhe: 2.500 bis maximal 50.000 pro Kalenderjahr
  • Begünstigte: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen (insbesondere auch kommunale und landwirtschaftliche), freiberuflich Tätige, Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, sonstige juristische Personen des Privatrechts

Allgemein:

  • Gewährung eines Investitionsdarlehens der SAB (»Sachsenkredit«) mindestens für und in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Vorhaben wird im Freistaat Sachsen umgesetzt und entspricht den technischen Anforderungen des EEG,
  • Die Richtlinie lässt ausdrücklich eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen zu, wenn durch diese geltenden Beihilfehöchstintensitäten beziehungsweise die Beihilfehöchstbeträge nicht überschritten werden; ausgenommen die FRL EuK/2023 und Vergütungsansprüche nach EEG 2023.

Im Besonderen:

1. Photovoltaikanlagen auf, an oder in unmittelbarem Ortszusammenhang mit Gebäuden oder auf offenen Parkplätzen mit mehr als 30 kWp bis 1 MWp-Leistung

  • Einhaltung der Voraussetzungen nach §§ 9, 10, 10a und 10b des Erneuerbare-Energien-Gesetz in der zum Antragszeitpunkt jeweils geltenden Fassung

2. Dezentrale, ortsfeste, netzgekoppelte Stromspeicher gekoppelt mit neu errichteter oder neu erweiterter PV-Anlage mit mehr als 30 kWp bis 1 MWp Leistung

  • Einhaltung der Voraussetzungen nach §§ 9, 10, 10a und 10b des Erneuerbare-Energien-Gesetz in der zum Antragszeitpunkt jeweils geltenden Fassung
  • PV Anlage muss nach dem 01.01.2023 errichtet oder auf mindestens 30 kWp bis 1 MWp Leistung erweitert worden sein

3. Geothermie-Wärmepumpen in/ zur Versorgung von Neubauten

  • Anlagen werden für Wohnungseigentümergemeinschaften ab drei Wohneinheiten gefördert
  • Für Wärmepumpen bis einschließlich 100kWth gilt:
    • gefördert werden nur Erdwärmepumpen
    • Wärmepumpe muss auf der »Liste der förderfähigen Wärmepumpenanlagen« des Bundesamtes für Wirtschaf und Ausfuhrkontrolle aufgeführt sein
  • Für Wärmepumpen über 100kWth gilt (einzeln oder bei Kaskadierung kumuliert):
    • gefördert werden ausschließlich Erdwärmepumpen mit Kaskadierung
    • es muss eine Jahresarbeitszahl von mind. 3,8 erreicht werden

4. Aus erneuerbaren Energien gespeiste Wärme-/Kältespeicher in Neubauten

  • Anlagen werden für Wohnungseigentümergemeinschaften ab drei Wohneinheiten gefördert
  • Mindestspeichervolumen beträgt 10m³ Wasseräquivalent
  • Mindestspeicherkapazität 500kWh
  • Mittlere thermische Verluste betragen weniger als 15 Watt je qm Behälteroberfläche

Weiterhin ist zu beachten:

  • Die Fördergegenstände können miteinander kombiniert werden.
  • Ausgeschlossen werden die Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland, deren Einrichtungen oder Beteiligungen.
  • Zweckentsprechende Nutzung der Anlagen nach Nr. 1.1 und 1.2 fünf Jahre, nach Nr. 1.3 und 1.4 zwölf Jahre

Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ist Bewilligungsstelle und Trägerin des Antragsverfahrens. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der SAB.

Programmteil B: Zuschüsse für steckerfertige Photovoltaikanlagen

Förderrichtlinie Energie und Speicher, Symbolbild: Zwei Personen auf einem Balkon, davor ist ein Balkonkraftwerk installiert © SMEKUL/Tom Schulze

Im Programmteil B der Richtlinie werden Balkonkraftwerke gefördert, also steckerfertige, netzgekoppelte Photovoltaikmodule mit einer Mindestleistung von 300 Watt peak bis zu einer maximalen Ausgangsleistung des Wechselrichters von 600 Watt sowie das Zubehör für die dauerhafte Befestigung oder Aufstellung (siehe: Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher – Programmteil B). 

Die Fördersumme beträgt einmalig 300 Euro. Das Förderangebot richtet sich an Privatpersonen.

Hinweis: Die Fördermittel für Eigentümerinnen und Eigentümer sind ausgeschöpft. Eine Antragstellung aus diesem Kontingent ist nicht mehr möglich. Das Kontingent für Mieterinnen und Mieter beinhaltet noch für längere Zeit ausreichende Mittel. 

Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich digital bei der SAB gestellt werden. 

Auf der Internetseite der SAB erhalten Sie detaillierte Informationen, Antworten auf häufige Fragen und den Zugang zur Online-Antragstellung: 

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