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Richtlinie »Aquakultur und Fischerei« (AuF/2023)

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(© OHTL e.V./ Köhler)

Schilfschneidemaschine Truxor der Teichpflegegemeinschaft OHTL

Truxor der Teichpflegegemeinschaft OHTL: Ein Mann bedient die Schilfschneidemaschine an einem Teichufer
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(© Archiv LfULG)

Pendelfütterer

Pendelfütterer: Teichwirtschaft mit Fütter-Anlage an einem Steg
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(© Archiv LfULG)

Kirschauer Aquakulturen

Kirschauer Aquakulturen: Eine Halle mit Zuchtbecken für Fische

Zweck

Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Aquakulturproduktion bei gleichzeitiger Sicherstellung der langfristigen Umweltverträglichkeit. Der Fokus ist insbesondere auf die Anpassung der Aquakulturbetriebe an den Klimawandel, Maßnahmen zur Klimaneutralität und Energieeffizienz sowie innovative Verfahren und Produkte gerichtet. Des Weiteren stehen Fördermittel für die betriebsübergreifende, gemeinsame Entwicklung von Verfahren und Innovationen bereit, mit denen Umweltauswirkungen verringert werden und die zur nachhaltigen Ressourcenverwendung beitragen.

Konditionen:

Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen: Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei – FRL AuF/2023

Antragsberechtigt:

  • Aquakulturunternehmen (KMU)
  • Erzeugerzusammenschlüsse sowie Fachverbände der Fischwirtschaft,
  • Sächsische Tierseuchenkasse,
  • wissenschaftliche oder technische Einrichtungen
  • Lokale Fischereiaktionsgruppen (FLAG), Kommunen, natürliche und juristische Personen für den Förderbereich der Fischwirtschaftsgebiete

Antragsstelle:

Zuständig ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Förderung nach FRL AuF/2023 sind auf der Internetseite verfügbar: www.sab.sachsen.de/FRL AuF_2023 

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