Begleitung und Bewertung
Nach den Rechtsvorgaben der EU-Kommission ist das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014-2020 (EPLR) zu begleiten und zu bewerten.
Im Rahmen der Begleitung des EPLR erstattet die Verwaltungsbehörde der EU-Kommission, in Form der jährlichen Durchführungsberichte, jeweils zum 30. Juni Bericht über die Umsetzung des EPLR.
Im Kontext der Vorbereitung der ELER-Förderung wurde für das zu erstellende EPLR eine Ex-ante-Bewertung als begleitender und flankierender Prozess der Programmentwicklung durchgeführt. Diese umfasste eine Strategische Umweltprüfung (SUP), welche die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des EPLR entsprechend geprüft und beurteilt hat. Der Bericht zur Ex-ante-Bewertung ist Bestandteil des genehmigten EPLR und enthält mit dem Umweltbericht die Ergebnisse der SUP (Kapitel 3 in Verbindung mit Anlage 1).