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Jährliche Durchführungsberichte

Gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 legt die Verwaltungsbehörde der EU-Kommission, jeweils bis zum 30. Juni, einen jährlichen Durchführungsbericht über die Durchführung des EPLR im vorhergehenden Kalenderjahr vor. Diese Berichte sind gemäß Artikel 66 im Vorfeld durch den Begleitausschuss zu bestätigen.

Von der EU-Kommission abschließend bestätigte Berichte stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Für das jeweilige Berichtsjahr sind die wesentlichen Inhalte in der Bürgerinformation enthalten.

 

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