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EIP AGRI

Teil B II. 3 Vorhaben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft »Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit« (EIP AGRI)

Zweck

Teil B II. 3 Vorhaben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft »Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit« (EIP AGRI)


Zweck der Förderung ist es Anreize zu schaffen, damit Forschung und landwirtschaftliche Praxis zur Findung von innovativen Lösungen zusammenarbeiten. Die Förderung soll darüber hinaus dazu beitragen, das finanzielle Risiko für innovative Lösungen zu mindern, die Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft durch Innovationstransfer zu stärken und die wissenschaftliche Gemeinschaft über den Forschungsbedarf der landwirtschaftlichen Praxis zu informieren.

Aktuell kein Förderaufruf.

Hier können Sie ihren Antrag auf Auszahlung mit DIANAweb einreichen.
www.diana.sachsen.de
Auf dieser Hompage finden Sie weitere Hilfen und Benutzerhandbücher zur elektronischen Antragstellung.

Förderung der Errichtung von operationellen Gruppen (OG)

  • Begünstigter ist der Akteur, der federführend eine OG in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft einrichten will. Eine Personengesellschaft umfasst auch eine OG auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung, in der neben der Beschreibung der inhaltlichen und finanziellen Tätigkeit der OG auch ein Vertretungsberechtigter benannt wird.

Unterstützung von Pilotprojekten und Zusammenarbeit im Rahmen von OG

  • Gefördert werden rechtsfähige OG der EIP AGRI, aber auch einzelne Mitglieder.

Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen

Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 33 - Förderung

Dienstsitz:
Zur Wetterwarte 11

01109 Dresden

Alle bis zum jeweiligen Stichtag lt. Aufruf vorliegenden Anträge werden nach Abschluss der förderrechtlichen Verwaltungskontrolle und dem Erreichen der Bewilligungsreife anhand von Auswahlkriterien und eines Schwellenwertes bewertet, mit einem Punktewert versehen und in eine Rangfolge gebracht. Im Rahmen der Vorhabenauswahl werden Förderanträge ausgeschlossen, die den Schwellenwert nicht erreichen und solche, die aufgrund ihres Ranges bei begrenztem Budget nicht mehr bewilligt werden können.

Anträge auf Förderung der Einrichtung von OG werden nach denselben Auswahlkriterien wie die Pilotprojekte bewertet.

Anträge zur Gewährung von Zuwendungen sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Begünstigte hat alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden beantragten oder bereits gewährten öffentlichen Zuwendungen Dritter oder von Dritten gewährte Vergünstigungen anzugeben.

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