Teil B II. 2. Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben
Gültig für die Förderperiode 2014 bis 2022.
Neue Förderanträge sind nach FRL WIN/2023 zu stellen.
Zweck
Zweck der Unterstützung ist die Förderung zielgruppenspezifischer Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben für Personen, die in der sächsischen Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind und für Landbewirtschafter.
- Sachbericht Wissenstransfer (*.pdf, 0,29 MB)
- Antrag auf Auszahlung von Zuwendungen für Vorhaben des ELER nach der Förderrichtlinie Landwirtschaft, Innovation, Wissenstransfer (LIW/2014) - Teil WT
- Hinweise zu den Auszahlungsanträgen (*.pdf, 68,68 KB)
- Antrag auf Auszahlung - Belegliste für anteilsfinanzierte Teilvorhaben
- Antrag auf Auszahlung - Belegliste Personalkosten zwischen 01.07.2019 und 30.06.2020
- Antrag auf Auszahlung - Belegliste Personalkosten zwischen 01.07.2021 und 30.06.2022
- Antrag auf Auszahlung - Nachweis für unentgeltliche Arbeitsleistungen
Anträge zur Gewährung von Zuwendungen sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Begünstigte hat alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden beantragten oder bereits gewährten öffentlichen Zuwendungen Dritter oder von Dritten gewährte Vergünstigungen anzugeben.
Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag der Gebotsabgabe vorliegenden Gebote werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge innerhalb des Moduls gebracht, für das das Gebot abgegeben wurde. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekannt gegebenen Finanzmittelbudgets entsprechend der im Aufruf vorgegebenen Rangfolge. Es wird ausschließlich der beste Bieter je Modul ausgewählt.
Gebote, die im Ergebnis der Vorhabenauswahl den Schwellenwert nicht erreichen bzw. im Rahmen des zugewiesenen Finanzmittelbudgets aufgrund ihrer Rangfolge nicht bewilligt werden können, sind von einer Förderung ausgeschlossen.