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Teil B II. 2. Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben

Gültig für die Förderperiode 2014 bis 2022.

Neue Förderanträge sind nach FRL WIN/2023 zu stellen.

Zweck

Zweck der Unterstützung ist die Förderung zielgruppenspezifischer Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben für Personen, die in der sächsischen Land-, Ernährungs- oder Forstwirtschaft tätig sind und für Landbewirtschafter.

Aktuell kein Förderaufruf.

Gefördert werden ausschließlich Anbieter der Vorhaben des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben.

Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen

Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 33 - Förderung

Dienstsitz:
Zur Wetterwarte 11

01109 Dresden

 

Anträge zur Gewährung von Zuwendungen sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Begünstigte hat alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden beantragten oder bereits gewährten öffentlichen Zuwendungen Dritter oder von Dritten gewährte Vergünstigungen anzugeben.

Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag der Gebotsabgabe vorliegenden Gebote werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge innerhalb des Moduls gebracht, für das das Gebot abgegeben wurde. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bekannt gegebenen Finanzmittelbudgets entsprechend der im Aufruf vorgegebenen Rangfolge. Es wird ausschließlich der beste Bieter je Modul ausgewählt.

 

Gebote, die im Ergebnis der Vorhabenauswahl den Schwellenwert nicht erreichen bzw. im Rahmen des zugewiesenen Finanzmittelbudgets aufgrund ihrer Rangfolge nicht bewilligt werden können, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

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