Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur
FRL Reparaturbonus/2023
Herzlich willkommen auf unserer Seite zum Förderprogramm Reparaturbonus! Seien Sie Teil dieser nachhaltigen Initiative und tragen Sie aktiv zu Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit bei.
Die Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur ist am 3. November 2023 in Kraft getreten. Bewilligungsstelle für das Programm ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB).
Auf der Internetseite der SAB finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den teilnehmenden Reparaturunternehmen und den förderfähigen Geräten.
Hinweise
Die Förderrichtlinie ist am 3. November 2023 in Kraft getreten. Das Antragsverfahren ist über das Förderportal der SAB erreichbar.
Der Reparaturbonus kann nur für Reparaturen beantragt werden, die nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie durchgeführt wurden.
Weiterhin kann der Antrag ausschließlich online über das Förderportal der SAB eingereicht werden.
Für die elektronische Antragstellung auf dem Förderportal der SAB mit digitaler Unterschrift benötigen Sie eine elektronische Signatur vom Signaturdienstleister Verimi.
Verifizieren können Sie sich via
- Video-Ident,
- Bank-Ident,
- Foto-Ident oder über die
- Onlinefunktion Ihres Personalausweises (eID).
Für weitere Informationen zu Verimi besuchen Sie bitte den FAQ-Bereich des Förderportals.
- Für Privatpersonen: Antragsverfahren für den Reparaturbonus Link zum Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB)
- Für Unternehmen: Teilnahme am Reparaturbonus Link zur Interessensbekundung für Reparaturunternehmen, die am Programm teilnehmen möchten
- Übersichtskarte der Reparaturunternehmen Link zu einer interaktiven Karte des Freistaats Sachsen mit den registrierten Reparaturunternehmen
- Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur (FRL Reparaturbonus/2023) Volltext bei REVOSax