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Förderrichtlinie für die nachhaltige Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten durch Reparatur

FRL Reparaturbonus/2023

Reparaturbonus: Logo mit Text

Die Förderung nach der Förderrichtlinie Reparaturbonus wird im Jahr 2025 nicht fortgeführt. Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden fast vollständig aufgebraucht. Der verbleibende geringfügige Restbetrag wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Freistaates Sachsen für die Jahre 2025 und 2026 eingespart.

Der gewährte Reparaturbonus hat zu einer Reduzierung der Menge der ansonsten teilweise entsorgten Elektro- und Elektronikaltgeräte geführt. Durch die Förderung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit von Reparaturen durch Reparaturbetriebe wieder stärker wahrgenommen.

 

Kontakt

Referat 66 - Kreislaufwirtschaft

E-Mail: reparaturbonus@smekul.sachsen.de

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