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Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023)

Ziel ist die Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie die Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.

Am 22. August 2023 wurde die neue Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 durch das sächsische Kabinett verabschiedet. Alle aus der Förderrichtlinie Landesprogramm Stadtgrün/Lärmminderung/2022 bekannten Förderinhalte werden grundsätzlich auch in der neuen Förderrichtlinie fortgeführt.

Förderbereich Stadtgrün

Stadtgrün: Fassade von einem Geschäftshaus, zugewachsen mit Efeu

© Annette Decker

Förderbereich Lärmminderung

Lärmminderung: Begrünung im Gleisbett der Straßenbahn, daneben eine Baumreihe

© Frank Fritsche

Förderbereich Radonreduzierung

Radonreduzierung: Illustration der Einwirkung von Radon auf ein Haus und dessen Umgebung

© SMEKUL, Archiv

 

Richtlinie

Kontakt

Fragen und Hinweise senden Sie bitte an: 

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Referat 58 Förderung Naturschutz

Postanschrift:
Wilhelm-Buck-Straße 4
01097 Dresden

E-Mail: Stadtgruenlaermradon@smekul.sachsen.de

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