Förderbereich Stadtgrün
Im Fokus steht die Verbesserung der Lebensraumbedingungen von Tieren und Pflanzen in sächsischen Städten und Gemeinden. Mit der Sicherung und Entwicklung von Habitatstrukturen für einheimische Tiere und Pflanzen im Siedlungsraum geht eine deutliche Erhöhung notwendiger grüner Infrastrukturen und die Stärkung stadtökologischer Funktionen einher. Ziel ist die Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Erhalt und die Ausbreitung der biologischen Vielfalt.
Gefördert werden in Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern:
Investive Vorhaben (Teil A/Teil B der FRL)
- biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, insbesondere die Anlage von Gehölzen oder Aufwertung von Gehölzbereichen sowie die Anlage oder Aufwertung von insektenfördernden, mehrjährigen, arten- und blütenreichen Wiesen einschließlich insektenfördernden, mehrjährigen Kraut- und Staudenflächen,
- Dachbegrünung (ab 50 m²)
- Fassadenbegrünung
Konzepte zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich (nur für Kommunen und kommunale Unternehmen (Teil A der FRL).
- nur auf Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen
- Vorhaben nur unter Verwendung von Pflanz- und Saatgut nach der Artenliste des SMEKUL
- Sicherstellung der fachlich qualifizierten Planung und Umsetzung
- Dach- und Fassadenbegrünungsmaßnahmen werden nur auf oder an Bestandsbauten gefördert. Bestandsbauten sind Gebäude, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden.
- biodiversitätsfördernde extensive Dachbegrünungsmaßnahmen ab einer Mindestfläche von 50 m²
- Konzepte nur förderfähig, sofern diese durch Dritte erstellt werden (nur für Kommunen über Teil A der FRL)
Für bestimmte Vorhaben der Biotopgestaltung, insbesondere Anlage und Aufwertung von Gehölzen sowie von arten- und blütenreichen Wiesen, sind vor Antragstellung folgende Fragen zu beantworten:
- Findet das Vorhaben im Siedlungsbereich von Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohnern statt?
- Ist der Antragstellende eine gemeinnützige Organisation, anerkannte Religionsgemeinschaft, eine kommunale Gebietskörperschaft oder ein kommunales Unternehmen?
- Findet das Vorhaben nicht auf Waldflächen oder Landwirtschaftsflächen statt?
Wenn alle drei Fragen mit ja beantwortet werden, dann erfolgt eine Förderung ausschließlich über die Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023!
Weitere Informationen finden Sie im nachstehenden Informationsblatt:
Fördergegenstand | Förderhöhe |
Teil B (Land) - investive Vorhaben bis 100.000 Euro Gesamtkosten |
80 % |
Teil A (EFRE) - investive Vorhaben über 100.000 Euro Gesamtkosten |
75 % |
Teil A (EFRE) - Konzepte bis einschließlich 50.000 Euro Gesamtkosten |
75 % |
Fördergegenstand | Förderhöhe |
Teil B (Land) - investive Vorhaben bis 100.000 Euro Gesamtkosten |
90 % |
Teil A (EFRE) - investive Vorhaben über 100.000 Euro Gesamtkosten |
keine Förderung |
Teil A (EFRE) - Konzepte bis einschließlich 50.000 Euro Gesamtkosten |
keine Förderung |