Förderrichtlinie Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021
Zweck:
Der Freistaat Sachsen nimmt ab dem Schuljahr 2017/2018 am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch der Europäischen Union (EU-Schulprogramm) teil. Nach Maßgabe dieser Richtlinie fördert der Freistaat Sachsen die im Rahmen der Umsetzung des EU-Schulprogramms entstandene Umsatzsteuer sowie Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte für die Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen.
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Höhe der Zuwendung entspricht der für geförderte Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen entstandenen Umsatzsteuer sowie Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte.
Wir weisen darauf hin, dass sich die Zuwendungsvoraussetzungen für die Förderung ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms geändert haben. Die in Teil 2 Nummer 4.5 der RL UStÖkoSchulpr/2021 zitierte Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) wurde inzwischen durch die VO (EU) 2018/848 abgelöst. Die Begünstigten müssen nunmehr nach Art. 35 der VO (EU) 2018/848 zertifiziert sein.
Weitere Informationen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen.