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Förderrichtlinie Umsatzsteuerförderung und Öko – RL UStÖkoSchulpr/2021

Zweck:

Der Freistaat Sachsen nimmt ab dem Schuljahr 2017/2018 am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch der Europäischen Union (EU-Schulprogramm) teil. Nach Maßgabe dieser Richtlinie fördert der Freistaat Sachsen die im Rahmen der Umsetzung des EU-Schulprogramms entstandene Umsatzsteuer sowie Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte für die Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen.

Empfänger der Förderung der Umsatzsteuer sind die nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c) der Delegierten Verordnung (EU) 2017/40 von der Bewilligungsbehörde zugelassenen Lieferanten oder Vertreiber der Erzeugnisse.

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Höhe der Zuwendung entspricht der für geförderte Lieferungen von Obst, Gemüse, Milch und Milchprodukten an teilnehmende Kinderkrippen, Kindergärten, Grund- und Förderschulen entstandenen Umsatzsteuer sowie Zuschläge für ökologisch erzeugte Produkte.

Wir weisen darauf hin, dass sich die Zuwendungsvoraussetzungen für die Förderung ökologisch erzeugter Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms geändert haben. Die in Teil 2 Nummer 4.5 der RL UStÖkoSchulpr/2021 zitierte Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) wurde inzwischen durch die VO (EU) 2018/848 abgelöst. Die Begünstigten müssen nunmehr nach Art. 35 der VO (EU) 2018/848 zertifiziert sein.

Weitere Informationen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist das Referat 92 (Kontrolldienst Agrarwirtschaft) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

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