Richtlinie Marktstrukturverbesserung – RL MSV/2015
Seit dem 19. Juli 2024 kann ein zusätzlicher Zuschuss von 10 Prozent auf den jeweiligen Fördersatz bei Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen, welche mehr als 50 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Produkte in regionalen Wertschöpfungsketten erfassen, verarbeiten und vermarkten, beantragt werden. Der erhöhte Fördersatz kann nur Unternehmen gewährt werden, welche als Endprodukte Erzeugnisse des Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (u.a. keine Back- und Teigwaren) vermarkten.
Zweck:
Erleichterung der Gründung von Erzeugerorganisationen (EO) bzw. EO-Vereinigungen und Förderung deren Tätigkeit in den ersten fünf Jahren nach der Anerkennung mit dem Ziel der Anpassung des landwirtschaftlichen Angebotes in Menge und Qualität an die Erfordernisse des Marktes.
Es soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessert werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Absatzsicherung oder Erlösvorteile auf der Erzeugerebene geschaffen werden
Förderkonditionen
Die Förderkonditionen werden in der nachstehenden Präsentation zur Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung und in der Übersicht über die Zuschusshöhe der einzelnen Fördergegenstände dargestellt.
- Präsentation zur Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung MSV/2015 (*.pdf, 0,78 MB) Stand: 05.07.2024