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Richtlinie Marktstrukturverbesserung – RL MSV/2015

Aktuelle Hinweise: Ab dem 02. Februar 2024 ist bei Investitionen die Zuwendung je Antrag auf maximal 1 Mio. € begrenzt.

Seit dem 19. Juli 2024 kann ein zusätzlicher Zuschuss von 10 Prozent auf den jeweiligen Fördersatz bei Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen, welche mehr als 50 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Produkte in regionalen Wertschöpfungsketten erfassen, verarbeiten und vermarkten, beantragt werden. Der erhöhte Fördersatz kann nur Unternehmen gewährt werden, welche als Endprodukte Erzeugnisse des Anhang I des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (u.a. keine Back- und Teigwaren) vermarkten.
 
Regionale Wertschöpfungsketten sind zusammenhängende Unternehmensaktivitäten der Stufen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die innerhalb einer Region mit einer Größe von maximal insgesamt 80.000 km² angesiedelt sind und an denen zwischen der Stufe der Erzeugung und der Vermarktung an Endverbraucherinnen und -verbraucher maximal zwei Unternehmen beteiligt sind. Es müssen Geschäftsbeziehungen für mindestens fünf Jahre mit den beteiligten regionalen Erzeugern durch Lieferverträge oder Dienstleistungsverträge sowie mit den beteiligten Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen durch Kooperationsvereinbarungen, Lieferverträge oder Dienstleistungsverträge zur Vermarktung der Produkte an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der Region nachgewiesen werden, soweit das Vermarktungskonzept des Unternehmens keine relevante Eigenvermarktung an Endverbraucherinnen und -verbraucher in der Region vorsieht.

Zweck:

Erleichterung der Gründung von Erzeugerorganisationen (EO) bzw. EO-Vereinigungen und Förderung deren Tätigkeit in den ersten fünf Jahren nach der Anerkennung mit dem Ziel der Anpassung des landwirtschaftlichen Angebotes in Menge und Qualität an die Erfordernisse des Marktes.

Es soll die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessert werden. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Absatzsicherung oder Erlösvorteile auf der Erzeugerebene geschaffen werden

Förderkonditionen

Die Förderkonditionen werden in der nachstehenden Präsentation zur Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung und in der Übersicht über die Zuschusshöhe der einzelnen Fördergegenstände dargestellt.

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