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Teil B.II.2. Europäische Innovationspartnerschaften für Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP-Agri)

Mit Vorhaben der EIP-Agri sollen durch die Zusammenarbeit verschiedener Akteure aus Forschung und Praxis Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft angestoßen und Wissen verbreitet werden. Die Innovation kann sich auf neue, oder auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen.

Gefördert werden die Kosten und Ausgaben für die Zusammenarbeit von mindestens zwei Akteuren in einer Operationellen Gruppe (OG) in Verbindung mit der Durchführung eines innovativen Pilotprojekts.

Es werden nur neue Formen der Zusammenarbeit gefördert. Bestehender Formen der Zusammenarbeit werden gefördert, wenn in deren Rahmen eine neue Tätigkeit auf der Basis eines neuen Konzepts aufgenommen wird.

Das Vorhaben wird überwiegend im Freistaat Sachsen durchgeführt.

Gefördert wird die OG als Zusammenschluss von Akteuren in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft.

Bei Personengesellschaften und Zusammenschlüssen der vorgenannten Rechtsformen vertritt ein Mitglied die OG und fungiert als Lead-Partner, Koordinator und Begünstigter.

Im Wege der Anteilfinanzierung wird ein Zuschuss für Projektförderung in Höhe von 100 % der förderfähigen Gesamtausgaben für gemeinwohlorientierte Vorhaben gewährt.

Gemeinwohlorientierte Vorhaben sind Vorhaben, die sich mit folgenden Themen befassen

  • Ressourcenschutz
  • Biodiversität
  • Vermeidung von Emissionen,
  • Tierschutz und der Tiergesundheit

Für alle anderen Vorhaben wird ein Zuschuss für Projektförderung in Höhe von 80 % gewährt.

Für alle Vorhaben gilt eine Untergrenze von 5.000 Euro Zuwendung

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 33: Förderung

Telefon: +49 351 8928-3301

Telefax: +49 351 8928-3399

E-Mail: BewilligungsstelleR33.lfulg@ smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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