Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung (FRL SZH/2021)
Mit dem Förderprogramm sollen Schaf- und/oder Ziegenhaltende zur Unterstützung einer nachhaltigen Grünlandbewirtschaftung durch Beweidung und zur Verringerung von Konflikten zwischen Artenschutz und Weidehaltung bezüglich der laufenden Betriebsausgaben für den Schutz vor Schäden durch den Wolf gefördert werden.
Eine Neuantragstellung ist aufgrund des laufenden Haltungszeitraums aktuell nicht möglich.
Der Verwendungsnachweis mit den dazugehörigen Unterlagen für Haltungszeitraumen 1. April bis 15. September 2024 ist nach Ende dieses Zeitraums bis spätestens bis zum 15. Oktober 2024 bei der Bewilligungsbehörde (Posteingang Bewilligungsstelle) einzureichen. Das Formular hierfür wird rechtzeitig auf dieser Internetseite eingestellt.
Neuanträge für das Antragsjahr 2025 sind von Februar bis spätestens 31. März 2025 (Posteingang Bewilligungsstelle) unter Verwendung der jeweils vorgegebenen Formulare und weiteren erforderlichen Nachweise, bei der Bewilligungsstelle des LfULG einzureichen. Die notwendigen Formulare stehen in dieser Zeit wieder im Abschnitt »Antragsunterlagen« zur Verfügung.
- Haltende von Schafen und/oder Ziegen mit Weidehaltung zur Grünlandnutzung und –pflege
Voraussetzungen
- Antragstellende müssen über einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren die beantragte Anzahl von Tieren während des Haltungszeitraums vom 1. April bis 15. September insbesondere auf Grünlandflächenweiden und wolfsabwehrende Maßnahmen aufrechterhalten.
- Zuwendungsfähige Tiere müssen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres über 9 Monate alt gewesen sein.
- Zuwendungen werden ab einem Mindesttierbestand von 37 Tieren gewährt.
Konditionen
- Je zuwendungsfähigem Schaf und/oder Ziege wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 55,00 Euro gewährt. Der Betrag wird jährlich in Abhängigkeit vom zu fördernden Gesamttierbestand und den verfügbaren Haushaltmitteln festgelegt.
- Die festgelegte Förderhöhe für das laufende Förderjahr 2024 beträgt 55 Euro je Tier.
- Auszahlungsantrag einzureichen vom 16.09.2024 bis 15.10.2024