Förderrichtlinie Tierzucht (FRL TZ/2023)
Die Förderrichtlinie Tierzucht 2023 dient der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch züchterische Maßnahmen, dem Erhalt und der Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes sowie dem Erhalt der genetischen Vielfalt. Zudem wird das Fortbestehen der Kleintierzuchtverbände gesichert, durch Unterstützung beim Erhalt vom Aussterben bedrohter Rassen, Unterstützung der Jugendarbeit, der Wissensvermittlung und des Ausstellungswesens.
- Förderrichtlinie Tierzucht – FRL TZ/2023 Volltext der Richtlinie bei REVOSax
- Verzeichnis der Förderfähigen Tierrassen (*.pdf, 0,28 MB)
Zweck
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung durch züchterische Maßnahmen, Erhalt und Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes, Erhalt der genetischen Vielfalt einheimischer Rassen
- Sicherung des Fortbestehens der Kleintierzuchtverbände durch Unterstützung beim Erhalt vom Aussterben bedrohter Rassen, durch Unterstützung der Jugendarbeit, der Wissensvermittlung und des Ausstellungswesens
Antragsberechtigt
- anerkannte Zuchtorganisationen im Freistaat Sachsen
- mit der Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertfeststellung beauftragte Stellen
- natürliche Personen oder Personengesellschaften, sofern für die entsprechende Rasse keine Zuchtorganisation im Freistaat Sachsen anerkannt ist
- Landesverband Sächsischer Rassekaninchenzüchter e.V.
- Sächsische Rassegeflügelzüchterverband e. V.
Konditionen
Festbetrags- oder Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung in Form jährlicher Zuschüsse.
In 2024 wird die Deckprämie für folgende Hengste der Rasse Sächsisch-Thüringisches Schweres Warmblut gefördert:
Galantus, UELN: DNK 333OL0505815
Urfürst, UELN: DE 467000186106
Weitere Konditionen sind dem Volltext der Richtlinie zu entnehmen: Förderrichtlinie Tierzucht – FRL TZ/2023
Antragsstelle
Zuständig ist das Referat 33 – Förderung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Abt. 3, Ref. 33 – Förderung
Postanschrift:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Postfach 54 01 37
01311 Dresden
Telefon: +49 351 8928-3301
Telefax: +49 351 8928-1599