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Richtlinie »Siedlungswasserwirtschaft« (SWW/2016)

Aktuelles

Seit dem 10. Mai 2021 können für den Fördergegenstand Nr. 2.3 (Ertüchtigung und Ersatzneubau von bestehenden Abwasserkanälen) der RL SWW/2016 keine Neubewilligungen mehr erfolgen. Dies betrifft auch bereits vorliegende Anträge. Hiervon ausgenommen sind Anträge für Fördervorhaben, die zu einem haushaltswirksamen Abfluss der Fördermittel noch im Haushaltsjahr 2021 beim Freistaat Sachsen führen.

Die Nachrüstung von Kleinkläranlagen (KKA) mit einer biologischen Stufe bzw. der Ersatzneubau einer biologischen KKA zur Herstellung des gesetzlich geforderten Standes der Technik wurden in Sachsen im Zeitraum 2006 bis 2015 gefördert. Die letzten Anträge zur Auszahlung konnten bis Ende 2016 gestellt werden.

Derzeit ist bei allen Kläranlagen – sowohl bei zentralen öffentlichen Anlagen als auch bei privaten Kleinkläranlagen – nur noch eine Förderung zur über den Stand der Technik hinausgehenden Nachrüstung weitergehender Reinigungsstufen möglich (z. B. Posphor- und/oder Nitrat-Eliminierung, Hygienisierung, Ozonierung). Hintergrund hier ist die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie, wenn der Gewässerzustand im Abwasserbereich über den gesetzlichen Standard hinausgehende Reinigungsstufen erforderlich macht.

Zweck:

Vorhaben der Abwasserbeseitigung werden gefördert, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie beizutragen. Die demografische Entwicklung ist besonders zu berücksichtigen.

Antragsstelle:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare finden Sie hier auf den Seiten der SAB:

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