Richtlinie »Siedlungswasserwirtschaft« (SWW/2016)
Aktuelles
Die Förderrichtlinie wurde am 21. Oktober 2024 um einen Teil B »Öffentliche Wasserversorgung« ergänzt. Hinsichtlich der Förderung dieser neuen Fördergegenstände im Bereich Wasserversorgung mussten bis zum 12. November 2024 im Rahmen eines Vorverfahrens im Jahr 2025 und 2026 geplante Vorhaben angemeldet werden. Aufgrund geringer Mittelausstattung werden bis zum 30. Juni 2025 nur vom SMEKUL im Rahmen des Vorverfahrens priorisierte Vorhaben Fördermittelzusagen erhalten.
Seit dem 10. Mai 2021 können für den Fördergegenstand Nr. 2.3 (Ertüchtigung und Ersatzneubau von bestehenden Abwasserkanälen) der RL SWW/2016 keine Neubewilligungen mehr erfolgen. Derzeit ist bei allen Kläranlagen – sowohl bei zentralen öffentlichen Anlagen als auch bei privaten Kleinkläranlagen – nur noch eine Förderung zur über den Stand der Technik hinausgehenden Nachrüstung weitergehender Reinigungsstufen möglich (z. B. Phosphor- und/oder Nitrat-Eliminierung, Hygienisierung, Ozonierung). Hintergrund hier ist die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie, wenn der Gewässerzustand im Abwasserbereich über den gesetzlichen Standard hinausgehende Reinigungsstufen erforderlich macht.
Zweck:
Im Rahmen des Teils A der Förderrichtlinie werden Vorhaben der Abwasserbeseitigung gefördert, insbesondere um im ländlichen Raum die Umwelt- und Lebensqualität zu verbessern und um durch verbesserte Abwasserreinigung zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie beizutragen. Die demografische Entwicklung ist besonders zu berücksichtigen.
Im Bereich Wasserversorgung sollen insbesondere die Anpassung der Wasserversorgungsinfrastruktur an die Folgen des Klimawandels sowie die Erhöhung der Versorgungssicherheit in Not- und Krisensituationen gefördert werden. Dazu wurden folgende Fördergegenstände eingeführt:
- Errichtung bzw. Ertüchtigung von Verbundsystemen,
- der Ausbau von Wasserversorgungsanlagen,
- die Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen im Trinkwassereinzugsgebiet und
- konzeptionelle und investive Maßnahmen zur Notfall- und Krisenvorsorge
Antragsstelle:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare finden Sie hier auf den Seiten der SAB: