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Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (FRL GH/2024)

Zweck:

Der Freistaats Sachsen gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Starregenrisikomanagements unter Berücksichtigung der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Auswirkungen des Klimawandels.

Gefördert werden Maßnahmen der Gewässerentwicklung, Renaturierung und Durchgängigkeit wenn sie den Zielstellungen des § 91g SächsWG dienen und zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der jeweiligen Gewässer beitragen. Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanagements setzen voraus, dass sie dem öffentlichen Hochwasserschutz oder der Hochwasser- bzw. Gefahrenabwehr zuzurechnen sind. Investive Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen sind auf Grundlage eines Risikomanagementplanes nach § 75 WHG, Hochwasserschutzkonzeptes nach § 71 (1) SächsWG oder einer sonstigen Planung umzusetzen. Die Voruntersuchungen von Auenprojekten dürfen nicht überwiegend naturschutzfachliche Bezüge aufweisen.

Anträge können bei der Landesdirektion Sachsen (Standort Chemnitz, siehe Kontakt der Antragsstelle) eingereicht werden.

Mehr Informationen zur Antragstellung im Förderportal der LDS: Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes im Freistaat Sachsen

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