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Förderrichtlinie Startprämie Steillagenbewirtschaftung im Weinbau (FRL Startprämie Weinbau/2022)

Zweck

Mit dem Förderprogramm soll ein Beitrag zur Erhaltung der sächsischen Weinbaukulturlandschaft in der Steillage geleistet werden. Die Übernahme und Bewirtschaftung aufgegebener bzw. von der Aufgabe bedrohter Rebflächen in der Steillage, die bestockt bzw. unbestockt und zur Neuanlage vorgesehen sind, sollen durch die Zahlung einer einmaligen Startprämie honoriert werden.

Antragstellende, die nach der Übernahme der betreffenden Weinbaufläche als Bewirtschafter in der Weinbaukartei des Freistaates Sachsen eingetragen sind und die noch nicht mit der Bewirtschaftung der betreffenden Weinbaufläche begonnen haben.

Gefördert wird die Übernahme der Bewirtschaftung von bestockten und/oder unbestockten Steillagenweinbauflächen, die neu aufgerebt werden sollen. Die übernommene und zur Förderung beantragte Steillagenweinbaufläche muss insbesondere eine Hangneigung von mindestens 30 Prozent haben. Ein Förderantrag muss in der Summe mindestens 300 Quadratmeter umfassen. Zudem muss nach der Übernahme der Fläche die bewirtschaftete Gesamtfläche des Antragstellers gemäß Weinbaukartei mindestens 1.000 Quadratmeter umfassen.

Die Zuwendung beträgt einmalig 1,50 Euro pro Quadratmeter, maximal aber 7.500 Euro für den jeweiligen Begünstigten und Jahr.

Die Mindesthöhe der beantragten Zuwendung als Voraussetzung für die Bewilligung beträgt 450 Euro pro Antrag.

Zu beachten ist, dass es sich bei der Förderung um eine sog.  De-minimis-Beihilfe für den Agrarsektor handelt. Das bedeutet, dass vom Antragstelleden im laufenden und den vorangegangenen zwei Steuerjahren die Höhe der De-minimis-Beihilfen von insgesamt 20 000 Euro nicht überschritten werden darf.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Referat 33 Förderung

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