Hauptinhalt

Anlage und Sanierung von Gehölzen (F)

/
(© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz)

Heckenanlage südlich von Marbach

Heckenanlage südlich von Marbach
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, J. Döring )

Kopfweidenpflege Bahren bei Grimma

Kopfweidenpflege Bahren bei Grimma
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz)

Heckenanlage östlich von Oberschöna

Heckenanlage östlich von Oberschöna
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, C. Schneier )

Heckenstruktur mit Infotafeln LVG Köllitzsch

Heckenstruktur mit Infotafeln LVG Köllitzsc
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, R. Goldberg )

Heckensanierung im Osterzgebirgsvorland

Heckensanierung im Osterzgebirgsvorland
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz)

Heckenanlage südlich von Gablenz

Heckenanlage südlich von Gablenz
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz)

Heckenanlage östlich von Oberschöna

Heckenanlage östlich von Oberschöna
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz)

Heckenanlage westlich von Stahna/Döbeln

Heckenanlage westlich von Stahna/Döbeln
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz)

Heckenanlage östlich von Niederbobritzsch

Heckenanlage östlich von Niederbobritzsch
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz)

Heckenanlage östlich von Langhennersdorf

Heckenanlage östlich von Langhennersdorf
/
(© Archiv Naturschutz LfULG, K. Langlotz)

Heckenanlage östlich von Oberschöna

Heckenanlage östlich von Oberschöna

Für folgende Vorhaben der Anlage und Sanierung von Gehölzen können beim LfULG Förderanträge nach Fördergegenstand F der Richtlinie Natürliches Erbe eingereicht werden:

  • Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen
  • Sanierung von Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölzen
  • Sanierung von Kopfbäumen
  • Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen auf Flächen (nicht an Straßen und Wegen) 
  • Anlage und Wiederherstellung von Baumreihen und Alleen an Gemeindestraßen sowie Feld- und Radwegen 

Zur Förderung von Insekten sollten vor allem einheimische Gehölzarten verwendet werden, deren Blüten Pollen und Nektar für blütensuchende Insekten liefern und deren Blätter Nahrung für viele einheimische Insektenarten sind (z. B. Rose, Schlehe, Weide, Weißdorn, Linde, Vogel-Kirsche, Ahorn, Pfaffenhütchen, Hasel, Eberesche, Faulbaum, Holunder und Gewöhnliche Traubenkirsche).

Für neu bewilligte Vorhaben wird das Auszahlungsverfahren geändert und ist in den Ausfüllhinweisen entsprechend erläutert.

Die Förderung wird im Regelfall als Festbetragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten gewährt. Hierbei kommen die nachfolgenden Festbeträge zur Anwendung:

Vorhaben nach Fördergegenstand F (GAK) können ab 01.01.2023 nur noch auf Grundlage der neuen RL NE/2023 beantragt werden, sobald diese in Kraft getreten ist (die Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.lsnq.de/ne2023).

Erhebliche Schäden an Gehölzanlagen durch die langhaltende Dürre/Trockenheit in einigen Teilen Sachsens können nach Prüfung des Einzelfalles als „außergewöhnliche Umstände“ anerkannt werden. Als am stärksten gefährdet gelten Flächen, welche im Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr des laufenden Jahres angepflanzt wurden.

Gemäß Pkt. 5. der Allgemeinen Nebenbestimmungen Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind die Begünstigten verpflichtet, Änderungen von für die Zuwendung maßgeblichen Umständen der Bewilligungsbehörde unverzüglich nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.

Die Schäden sind nach Ort und Ausmaß zu dokumentieren (möglichst inkl. Fotos) und der Bewilligungsbehörde mitzuteilen. Es wird darum gebeten, bei der Meldung die Identnummer des Fördervorhabens anzugeben, damit eine zügige Zuordnung gewährleistet ist. Die Bewilligungsbehörde überprüft dann die Schäden ggf. vor Ort, entscheidet über die Anerkennung und informiert anschließend den Begünstigten.

Für die Anzeige von Schäden sowie die Beantragung zur Nachpflanzung in anerkannten Fällen von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen können folgende Formulare genutzt werden:

zurück zum Seitenanfang