Anlage und Sanierung von Gehölzen (F)
Für folgende Vorhaben der Anlage und Sanierung von Gehölzen können beim LfULG Förderanträge nach Fördergegenstand F der Richtlinie Natürliches Erbe eingereicht werden:
- Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen
- Sanierung von Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölzen
- Sanierung von Kopfbäumen
- Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen auf Flächen (nicht an Straßen und Wegen)
- Anlage und Wiederherstellung von Baumreihen und Alleen an Gemeindestraßen sowie Feld- und Radwegen
Zur Förderung von Insekten sollten vor allem einheimische Gehölzarten verwendet werden, deren Blüten Pollen und Nektar für blütensuchende Insekten liefern und deren Blätter Nahrung für viele einheimische Insektenarten sind (z. B. Rose, Schlehe, Weide, Weißdorn, Linde, Vogel-Kirsche, Ahorn, Pfaffenhütchen, Hasel, Eberesche, Faulbaum, Holunder und Gewöhnliche Traubenkirsche).
Für neu bewilligte Vorhaben wird das Auszahlungsverfahren geändert und ist in den Ausfüllhinweisen entsprechend erläutert.
Die Förderung wird im Regelfall als Festbetragsfinanzierung auf Grundlage standardisierter Einheitskosten gewährt. Hierbei kommen die nachfolgenden Festbeträge zur Anwendung:
Die nachfolgenden Merkblätter enthalten Hinweise und Informationen zur Antragstellung und Umsetzung der Maßnahmen:
- Merkblatt F - Kopfbaumschnitt (*.pdf, 0,10 MB)
- Merkblatt F - Gehölzsanierung Hecken, Feld- und Ufergehölze (*.pdf, 0,21 MB)
- Merkblatt F - Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen (*.pdf, 0,49 MB)
- Merkblatt F - Pflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Baumreihen (*.pdf, 0,23 MB)
- Merkblatt F - Anlage und Ergänzung von Baumreihen und Alleen (*.pdf, 1,78 MB)
Vorhaben nach Fördergegenstand F (GAK) können ab 01.01.2023 nur noch auf Grundlage der neuen RL NE/2023 beantragt werden, sobald diese in Kraft getreten ist (die Informationen finden Sie auf der Internetseite https://www.lsnq.de/ne2023).
Erhebliche Schäden an Gehölzanlagen durch die langhaltende Dürre/Trockenheit in einigen Teilen Sachsens können nach Prüfung des Einzelfalles als „außergewöhnliche Umstände“ anerkannt werden. Als am stärksten gefährdet gelten Flächen, welche im Herbst des Vorjahres oder im Frühjahr des laufenden Jahres angepflanzt wurden.
Gemäß Pkt. 5. der Allgemeinen Nebenbestimmungen Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) sind die Begünstigten verpflichtet, Änderungen von für die Zuwendung maßgeblichen Umständen der Bewilligungsbehörde unverzüglich nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.
Die Schäden sind nach Ort und Ausmaß zu dokumentieren (möglichst inkl. Fotos) und der Bewilligungsbehörde mitzuteilen. Es wird darum gebeten, bei der Meldung die Identnummer des Fördervorhabens anzugeben, damit eine zügige Zuordnung gewährleistet ist. Die Bewilligungsbehörde überprüft dann die Schäden ggf. vor Ort, entscheidet über die Anerkennung und informiert anschließend den Begünstigten.
Für die Anzeige von Schäden sowie die Beantragung zur Nachpflanzung in anerkannten Fällen von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen können folgende Formulare genutzt werden:
- Auszahlungsantrag FBZ Kamenz
- Auszahlungsantrag FBZ Wurzen
- Auszahlungsantrag FBZ Zwickau
- Anlage weiteres Teilvorhaben
- Belegliste Lieferungen/Leistungen Dritter
- Nachweisliste Festbetragsfinanzierte Teilvorhaben Gehölze (*.xlsm, 21,33 KB)
- Nachweisliste Personalkosten einschließlich indirekter Kosten
- Nachweisliste unentgeltliche Arbeitsleistungen
Hinweis
Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe des grünen Buttons am Ende der Formulare ausdrucken. Bei Nichtbenutzung des grünen Buttons (z. B. bei Ausdruck über die Menüleiste Datei → Drucken) kommt es zu fehlerhaften Darstellungen.
Elektronischer Auszahlungsantrag für investive Maßnahmen - DIANAweb: