Richtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2014
Mit der Veröffentlichung am 13. Juli 2023 ist die neue FRL NE/2023 in Kraft getreten. Die Antragstellung für investive Naturschutzvorhaben kann damit nur noch auf der Grundlage der neuen FRL NE/2023 erfolgen. Lediglich Vorhaben zur Prävention von Wolfsschäden können bis auf Weiteres noch auf Grundlage der RL NE/2014 (Fördergegenstand E) beantragt werden.
Im Förderportal des SMEKUL (www.lsnq.de/ne2023) werden wir Sie über die Eröffnung der Antragstellung und weitere aktuelle Entwicklungen zur FRL NE/2023 informieren.
Ggf. erforderliche Änderungsanträge für alle laufenden Vorhaben der RL NE/2014 können weiterhin gestellt werden.
Die noch vorliegenden, bisher nicht bewilligten Anträge nach der RL NE/2014 werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt.
Aufrufe zur Antragstellung
Eine Antragstellung für die Fördergegenstände A - C der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) ist nur im Rahmen von Aufrufen zur Antragstellung möglich. In dieser Förderperiode sind keine weiteren Aufrufe vorgesehen.
Die Antragstellung für die Förderung von investiven Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der neuen Förderperiode (2023-2027) kann voraussichtlich ab 2023 erfolgen.
Fördergegen-stände | Bezeichnung | Tabelle | ELER-CODE |
---|---|---|---|
A.1 | Biotopgestaltung | 11 | 4.4 |
A.2 | Artenschutz | 12 | 4.4 |
A.3 | Technik und Ausstattung: Biotoppflege | 13 | 4.4 |
A.3 | Technik und Ausstattung: Prävention | 14 | 4.4 |
A.4 | Biotopgestaltung im Wald | 24 | 8.5.e |
A.5 | Artenschutz im Wald | 25 | 8.5.e |
A.6 | Stützmauern landwirtschaftliche Flächen | 10 | 4.3.e |
B.1 | Naturschutzplanungen | 17 | 7.1 |
B.2 | Studien zur Dokumentation von Artvorkommen | 18 | 7.6 |
C.1 | Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer | 1 | 1.1 |
C.2 | Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit | 19 | 7.6 |
C.3 | Gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte | 28 | 16.5 |
Tabelle im Dokument "Vorhabensauswahlkriterien" mit Relevanz für mehrere Fördergegenstände der RL NE/2014
Tabelle | Bezeichnung | |
---|---|---|
15 | Untersetzung der Bewertungsstufen Biotop- und Artenschutz | |
16 | Arten und Lebensraumtypen mit vordringlichen Handlungsbedarf im Freitaat Sachsen | |
Anhang | Index der Strukturausstattung der Kulturlandschaft zur Bewertung der Auswahlkriterien zu den Codes 4.4, 7.1, 7.6, 8.5.e und 16.5 (Richtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014) |
Fördergegenstand | Anträge bewilligt | Mittel bewilligt | Anträge in Bearbeitung |
---|---|---|---|
A.1-A.3 |
1.1779 |
36.408.000 | 262 |
A.4-A.5 | 77 | 8.789.000 | 21 |
A.6 | 148 | 8.705.000 | - |
B.1 | 24 | 1.068.000 | 4 |
B.2 | 228 | 10.127.000 | 4 |
C.1 | 44 | 5.446.000 | - |
C.2 | 64 | 4.953.000 | - |
C.3 | 6 | 1.638.000 | - |
D | 14 | 1.051.000 | 2 |
E | 4.945 | 5.123.000 | 2 |
F | 823 | 14.026.000 | 91 |
G | 0 | 0 | 6 |
H | 2 | 33.000 | 6 |
gesamt | 7.554 | 97.367.000 | 398 |
Fördergegenstand | Fördergruppe |
A.1-A.3 | Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung |
A.4-A.5 | Biotopgestaltung/Artenschutz im Wald |
A.6 | Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen/Weinbergmauern |
B.1 | Naturschutzplanungen |
B.2 | Studie zur Dokumentation von Artvorkommen |
C.1 | Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer |
C.2 | Naturschutzbezogene Öffentlichkeits-/Bildungsarbeit |
C.3 | Zusammenarbeit Naturschutz |
D | Komplexvorhaben des Naturschutzes |
E | Wolfsprävention |
F | Anlage und Sanierung von Gehölzen |
Auswahlverfahren und Informationen zur Einstufung
Da Vorhaben der Bereiche A, B und C der Richtlinie NE/2014 aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, muss die Bewilligungsbehörde für Anträge dieser Förderbereiche folgendes Auswahlverfahren durchführen:
Die Einreichung von Förderanträgen kann nur im Rahmen von Aufrufen zur Antragstellung erfolgen. Zusammen mit dem jeweiligen Aufruf zur Antragstellung wird das Mittelbudget, das für die Anträge dieses Aufrufs zur Verfügung steht, bekannt gegeben. Die Bearbeitung der Anträge darf nur stufenweise erfolgen, da zuerst sämtliche zu dem jeweiligen Aufruf eingegangenen Förderanträge anhand von Auswahlkriterien bewertet und in eine Rangfolge gebracht werden. Die Bewilligung kann nur im Rahmen der für den Aufruf verfügbaren Mittel entsprechend dieser Rangfolge erfolgen! Antragsteller deren Anträge nicht im Rahmen der verfügbaren Mittel berücksichtigt werden können, haben die Möglichkeit ihren Antrag in den nächsten Aufruf einbeziehen zu lassen.
Sobald der aktuelle Aufruf abschließend bearbeitet ist, werden Sie dazu von den Bewilligungsstellen angeschrieben.
Derzeit werden die vorliegenden Anträge bearbeitet. Wir bitten Sie deshalb von Fragen zum Bearbeitungsstand, Punktwert, Bewilligung etc. abzusehen.
Unterlagen zu Vorhaben nach A, B, C.2 und C.3 ohne Festbetragsfinanzierung
Listen zur Einstufung der Arten, Biotope und Lebensraumtypen können auf dieser Internetseite im Bereich „Auswahlverfahren für Vorhaben nach A, B und C der RL NE/2014“ abgerufen werden.
Elektronischer Auszahlungsantrag für investive Maßnahmen - DIANAweb:
- Anlage weiteres Teilvorhaben
- Nachweisliste Festbetragsfinanzierter Teilvorhaben
- Belegliste Lieferungen/Leistungen Dritter
- Nachweisliste Personalkosten einschließlich indirekter Kosten
- Nachweisliste unentgeltliche Arbeitsleistungen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten bei öffentlicher Auftragsvergabe (*.pdf, 0,47 MB)
Bitte verwenden Sie das folgende Formblatt, wenn bewilligte Mittel in diesem Jahr nicht abgerufen werden und in das folgende Jahr verschoben werden sollen. Das Formblatt kann nur verwendet werden, wenn für mindestens ein Folgejahr Fördermittel bewilligt worden sind. Wurden keine Mittel für das Folgejahr bewilligt, ist ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Verwendung dieses Formblatts ist hierfür nicht möglich!
Unterlagen zu Vorhaben nach A und B mit Festbetragsfinanzierung
Für folgende Vorhabenstypen findet die Förderung anhand von Festbeträgen auf Grundlage standardisierter Einheitskosten statt:
- Merkblatt A.1/A.4 - Gehölzsanierung Obstgehölze (*.pdf, 0,33 MB)
- Merkblatt A.1 - Pflanzung von Obstgehölzen (*.pdf, 78,31 KB)
- Merkblatt A.1/A.4 - Biotopsanierung durch Mahd (*.pdf, 0,24 MB)
- Merkblatt A.1/A.4 - Entbuschung von Biotop- und Habitatflächen (*.pdf, 0,28 MB)
- Merkblatt A.6 - Stützmauern (*.pdf, 0,12 MB)
- Merkblatt B.2 - Amphibienleiteinrichtungen (*.pdf, 77,01 KB)
- Hinweisblatt Hygienemaßnahmen Aphibien B.2 (*.pdf, 0,39 MB)
Hinweis:
Für folgende Vorhaben der Anlage und Sanierung von Gehölzen gilt seit Mai 2017 ein gesondertes Antragsverfahren:
- Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen
- Sanierung von Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölzen
- Sanierung von Kopfbäumen
- Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen
Die Antragsunterlagen finden Sie im Bereich „Vorhaben der Anlage und Sanierung von Gehölzen (F.)
Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe der grünen Button am Ende der Formulare ausdrucken. Bei Nichtbenutzung der grünen Button (z. B. bei Ausdruck über die Menüleiste Datei → Drucken) kommt es zu fehlerhaften Darstellungen.
Elektronischer Auszahlungsantrag für investive Maßnahmen - DIANAweb:
- Anlage weiteres Teilvorhaben
- Nachweisliste Festbetragsfinanzierter Teilvorhaben
- Belegliste Lieferungen/Leistungen Dritter
- Nachweisliste Personalkosten einschließlich indirekter Kosten
- Nachweisliste unentgeltliche Arbeitsleistungen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenskonflikten bei öffentlicher Auftragsvergabe (*.pdf, 0,47 MB)
Bitte verwenden Sie das folgende Formblatt, wenn bewilligte Mittel in diesem Jahr nicht abgerufen werden und in das folgende Jahr verschoben werden sollen. Das Formblatt kann nur verwendet werden, wenn für mindestens ein Folgejahr Fördermittel bewilligt worden sind. Wurden keine Mittel für das Folgejahr bewilligt, ist ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Verwendung dieses Formblatts ist hierfür nicht möglich!
Unterlagen zu Vorhaben (C.1) der Naturschutzqualifizierung für Landnutzer
Komplexvorhaben (D.1/D.2) des Naturschutzes
Für Komplexvorhaben des Naturschutzes (D.1/D.2) können jederzeit Anträge gestellt werden. Es sollte eine Vorabstimmung mit der Bewilligungsbehörde zur Projektidee erfolgen.
Die Förderanträge für D.2 sollen sich auf folgende thematische Schwerpunkte beziehen:
- Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität einschließlich Ausbau des Biotopverbundsystems im Offenland
- Strukturanreicherung und Strukturverbesserung in ausgeräumten oder intensiv genutzten Agrarlandschaften
- Konzeptionelle und pilothafte Vorhaben zur Erhaltung der Biodiversität auf Grünland, insbesondere auf extensiv genutzten Wiesen, Weiden und Streuobstwiesen
Vorfinanzierungsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet Vorfinanzierungsdarlehen für bestimmte Vorhaben der Richtlinie Natürliches Erbe an. Die Vorfinanzierungsdarlehen können von Verbänden/ Vereinen, Stiftungen und kommunalen Zusammenschlüssen in Anspruch genommen werden. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 10.000 und max. 75.000 EUR und wird speziell zur Vorfinanzierung von ELER-finanzierten Vorhaben ausgegeben.