Hauptinhalt

Richtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2014

RL NE/2014 ist ausgelaufen, es können keine Anträge mehr gestellt werden. (Ausnahme: Prävention von Wolfsschäden)

Mit der Veröffentlichung am 13. Juli 2023 ist die neue FRL NE/2023 in Kraft getreten. Die Antragstellung für investive Naturschutzvorhaben kann damit nur noch auf der Grundlage der neuen FRL NE/2023 erfolgen. Lediglich Vorhaben zur Prävention von Wolfsschäden können bis auf Weiteres noch auf Grundlage der RL NE/2014 (Fördergegenstand E) beantragt werden.

Im Förderportal des SMEKUL (www.lsnq.de/ne2023) werden wir Sie über die Eröffnung der Antragstellung und weitere aktuelle Entwicklungen zur FRL NE/2023 informieren.

Ggf. erforderliche Änderungsanträge für alle laufenden Vorhaben der RL NE/2014 können weiterhin gestellt werden.

Die noch vorliegenden, bisher nicht bewilligten Anträge nach der RL NE/2014 werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bewilligt.

© Archiv Naturschutz LfULG, H. Ballmann

Aufrufe zur Antragstellung

Eine Antragstellung für die Fördergegenstände A - C der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) ist nur im Rahmen von Aufrufen zur Antragstellung möglich. In dieser Förderperiode sind keine weiteren Aufrufe vorgesehen. 

Die Antragstellung für die Förderung von investiven Naturschutzmaßnahmen im Rahmen der neuen Förderperiode (2023-2027) kann voraussichtlich ab 2023 erfolgen.

Fördergegenstände der RL NE/2014 im Dokument "Vorhabensauswahlkriterien"
Fördergegen-stände Bezeichnung Tabelle ELER-CODE
A.1 Biotopgestaltung 11 4.4
A.2 Artenschutz 12 4.4
A.3 Technik und Ausstattung: Biotoppflege 13 4.4
A.3 Technik und Ausstattung: Prävention 14 4.4
A.4 Biotopgestaltung im Wald 24 8.5.e
A.5 Artenschutz im Wald 25 8.5.e
A.6 Stützmauern landwirtschaftliche Flächen 10 4.3.e
B.1 Naturschutzplanungen 17 7.1
B.2 Studien zur Dokumentation von Artvorkommen 18 7.6
C.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer 1 1.1
C.2 Naturschutzbezogene Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit 19 7.6
C.3 Gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte 28 16.5

 

Tabelle im Dokument "Vorhabensauswahlkriterien" mit Relevanz für mehrere Fördergegenstände der RL NE/2014

 

Tabelle Bezeichnung  
15 Untersetzung der Bewertungsstufen Biotop- und Artenschutz  
16 Arten und Lebensraumtypen mit vordringlichen Handlungsbedarf im Freitaat Sachsen  
Anhang Index der Strukturausstattung der Kulturlandschaft zur Bewertung der Auswahlkriterien zu den Codes 4.4, 7.1, 7.6, 8.5.e und 16.5 (Richtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014)  

 

Aktuell ergibt sich folgender Bearbeitungsstand der Anträge in der RL NE/2014 (Stand: 28.12.2022)
Fördergegenstand Anträge bewilligt Mittel bewilligt Anträge in Bearbeitung
A.1-A.3

1.1779

36.408.000 262
A.4-A.5 77 8.789.000 21
A.6 148 8.705.000 -
B.1 24 1.068.000 4
B.2 228 10.127.000 4
C.1 44 5.446.000 -
C.2 64 4.953.000 -
C.3 6 1.638.000 -
D 14 1.051.000 2
E 4.945 5.123.000 2
F 823 14.026.000 91
G 0 0 6
H 2 33.000 6
gesamt 7.554 97.367.000 398

 

 

Fördergegenstand Fördergruppe
A.1-A.3 Biotopgestaltung, Artenschutz, Technik und Ausstattung
A.4-A.5 Biotopgestaltung/Artenschutz im Wald
A.6 Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen/Weinbergmauern
B.1 Naturschutzplanungen
B.2 Studie zur Dokumentation von Artvorkommen
C.1 Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer
C.2 Naturschutzbezogene Öffentlichkeits-/Bildungsarbeit
C.3 Zusammenarbeit Naturschutz
D Komplexvorhaben des Naturschutzes
E Wolfsprävention
F Anlage und Sanierung von Gehölzen

 

Auswahlverfahren und Informationen zur Einstufung

Unterlagen zu Vorhaben nach A, B, C.2 und C.3 ohne Festbetragsfinanzierung

Listen zur Einstufung der Arten, Biotope und Lebensraumtypen können auf dieser Internetseite im Bereich „Auswahlverfahren für Vorhaben nach A, B und C der RL NE/2014“ abgerufen werden.

Bitte verwenden Sie das folgende Formblatt, wenn bewilligte Mittel in diesem Jahr nicht abgerufen werden und in das folgende Jahr verschoben werden sollen. Das Formblatt kann nur verwendet werden, wenn für mindestens ein Folgejahr Fördermittel bewilligt worden sind. Wurden keine Mittel für das Folgejahr bewilligt, ist ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Verwendung dieses Formblatts ist hierfür nicht möglich!

Unterlagen zu Vorhaben nach A und B mit Festbetragsfinanzierung

Für folgende Vorhabenstypen findet die Förderung anhand von Festbeträgen auf Grundlage standardisierter Einheitskosten statt:

Hinweis:

Für folgende Vorhaben der Anlage und Sanierung von Gehölzen gilt seit Mai 2017 ein gesondertes Antragsverfahren:

  • Anlage von Hecken, Feld- und Ufergehölzen
  • Sanierung von Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölzen
  • Sanierung von Kopfbäumen
  • Pflanzung von Einzelbäumen, Baumreihen und Baumgruppen

Die Antragsunterlagen finden Sie im Bereich „Vorhaben der Anlage und Sanierung von Gehölzen (F.)

Bitte verwenden Sie das folgende Formblatt, wenn bewilligte Mittel in diesem Jahr nicht abgerufen werden und in das folgende Jahr verschoben werden sollen. Das Formblatt kann nur verwendet werden, wenn für mindestens ein Folgejahr Fördermittel bewilligt worden sind. Wurden keine Mittel für das Folgejahr bewilligt, ist ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Eine Verwendung dieses Formblatts ist hierfür nicht möglich!

Unterlagen zu Vorhaben (C.1) der Naturschutzqualifizierung für Landnutzer

Komplexvorhaben (D.1/D.2) des Naturschutzes

Für Komplexvorhaben des Naturschutzes (D.1/D.2) können jederzeit Anträge gestellt werden. Es sollte eine Vorabstimmung mit der Bewilligungsbehörde zur Projektidee erfolgen.

Die Förderanträge für D.2 sollen sich auf folgende thematische Schwerpunkte beziehen:

  • Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität einschließlich Ausbau des Biotopverbundsystems im Offenland
  • Strukturanreicherung und Strukturverbesserung in ausgeräumten oder intensiv genutzten Agrarlandschaften
  • Konzeptionelle und pilothafte Vorhaben zur Erhaltung der Biodiversität auf Grünland, insbesondere auf extensiv genutzten Wiesen, Weiden und Streuobstwiesen

 

Hinweis

Bitte alle Anträge und Anlagen nur mit Hilfe der grünen Button am Ende der Formulare ausdrucken. Bei Nichtbenutzung der grünen Button (z. B. bei Ausdruck über die Menüleiste Datei → Drucken) kommt es zu fehlerhaften Darstellungen.

 

Vorfinanzierungsdarlehen der Sächsischen Aufbaubank

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet Vorfinanzierungsdarlehen für bestimmte Vorhaben der Richtlinie Natürliches Erbe an. Die Vorfinanzierungsdarlehen können von Verbänden/ Vereinen, Stiftungen und kommunalen Zusammenschlüssen in Anspruch genommen werden. Die Darlehenshöhe liegt zwischen 10.000 und max. 75.000 EUR und wird speziell zur Vorfinanzierung von ELER-finanzierten Vorhaben ausgegeben.

Nähere Informationen zum Vorfinanzierungsdarlehen, Ansprechpartner für Rückfragen  sowie die erforderlichen Antragsunterlagen können auf folgender Internetseite der SAB abgerufen werden:

 

zurück zum Seitenanfang