Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015)
Zweck:
Verhinderung von Existenzgefährdungen infolge von Naturkatastrophen, Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen (außergewöhnliche Naturereignisse), Tierseuchen und Schädlingsbefall.
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse einschließlich Imkerei und Wanderschäferei, die Forstwirtschaft sowie die Aquakultur und Binnenfischerei umfasst.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz bzw. Unternehmenssitz in Sachsen
- Unternehmen muss mind. die Hälfte des Gesamteinkommens aus landwirtschaftlichen Primärproduktion beziehen
- sonstige spezielle Zuwendungsvoraussetzungen je nach Schadensursache
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
BIL
- Antrag auf Gewährung einer Krisen- und Notstandsbeihilfe Stand: Juli 2018
- Anlage zum Antrag - Erklärung des Antragstellers - kein »Unternehmen in Schwierigkeiten« Stand: 19.08.2015
- Anlage zum Antrag - Erklärung zu KMU (kleines und mittleres Unternehmen) Stand: 04.09.2015
- Anlage Schadensberechnung (*.xlsx, 1,24 MB) Stand: 02.10.2018
- Auszahlungsantrag Stand: 04.09.2015
- Belegliste (*.xlsx, 46,62 KB) Stand: Juni 2018
- Verwendungsnachweis RL KuN (*.doc, 74,50 KB) Stand: 28.06.2018