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Einzelbäume, Baumreihen und Alleen

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(© LVG)
Eine alte Flatterulme im Winter bei Köllitsch.
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(© LfULG, Harald Buner)
schöne Allee an Straße mit Bäumen
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(© Archiv, SMEKUL)
Die Eberesche trägt wunderschöne rote Beeren.
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(© LfULG, Georg Braunsdorf )
schöne Allee an Straße mit Bäumen
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(© LfULG, W. Kunze)
sehr alte Stileiche im Winter bei Köllitzsch
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(© LfULG, Bodo Hering )
junge Obstbäume an der Straße
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(© LfULG, J. Döring)
Kopfbaumpflege in Bahren bei Grimma
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(© LfULG, Georg Braunsdorf)
schöne Allee an Straße mit Bäumen

Gefördert wird die Pflanzung einheimischer, regionaltypischer Laubbaumarten als Einzelbäume, Baumgruppen oder Baumreihen auf naturschutzfachlich geeigneten Standorten insbesondere in der freien Landschaft, das heißt, bspw. keine Einfriedungen von Grundstücken in Ortslagen.

Die Pflanzung von Laubbaumarten an Straßen kann nur im Rahmen der Anlage und Wiederherstellung von Baumreihen und Alleen an Kreis- und Gemeindestraßen sowie sonstigen öffentlichen Straßen, z. B. Feld- und Radwegen, gefördert werden. Hier sind standortgerechte Bäume entsprechend der Liste der geeigneten Baumarten zu pflanzen.

Gefördert wird weiterhin der naturschutzfachlich erforderliche Schnitt von Kopfbäumen (meist Kopfweiden) insbesondere in der freien Landschaft.

Die Beantragung der Auszahlung der Zuwendungen wird im ersten Quartal 2025 ermöglicht. Die Auszahlung von Fördermitteln wird voraussichtlich ab Beginn des zweiten Quartals 2025 erfolgen können. Vorschusszahlungen sind davon unberührt und können geleistet werden.

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