Einzelbäume, Baumreihen und Alleen
Gefördert wird die Pflanzung einheimischer, regionaltypischer Laubbaumarten als Einzelbäume, Baumgruppen oder Baumreihen auf naturschutzfachlich geeigneten Standorten insbesondere in der freien Landschaft, das heißt, bspw. keine Einfriedungen von Grundstücken in Ortslagen.
Die Pflanzung von Laubbaumarten an Straßen kann nur im Rahmen der Anlage und Wiederherstellung von Baumreihen und Alleen an Kreis- und Gemeindestraßen sowie sonstigen öffentlichen Straßen, z. B. Feld- und Radwegen, gefördert werden. Hier sind standortgerechte Bäume entsprechend der Liste der geeigneten Baumarten zu pflanzen.
Gefördert wird weiterhin der naturschutzfachlich erforderliche Schnitt von Kopfbäumen (meist Kopfweiden) insbesondere in der freien Landschaft.