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Hecken-, Feld- und Ufergehölze

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(© LfULG, K. Langlotz)
Heckenanlage in Niederboritzsch
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(© SMEKUL, Heiko Ullrich)
Steinrücken im Winter mit Schnee
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(© LfULG, K. Langlotz)
Heckenanlage im Ortsteil Gablenz
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(© SMEKUL, Heiko Ullrich)
Steinrücken im Winter mit Schnee
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(© LfULG, K. Langlotz)
Heckenanlage in Oberschöna
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(© LfULG, K. Langlotz)
Heckeanlage in Marbach

Gefördert wird die Anlage von Hecken-, Feld- und Ufergehölzen in der offenen Landschaft. Für die Förderung einer neu zu pflanzenden Hecke oder eines neu anzulegendes Feld- bzw. Ufergehölzes müssen mindestens 50 Prozent des Pflanzgutes (bezogen auf die Arten und die Stückzahl) gebietseigen sein. Zur Förderung von Insekten werden vor allem Gehölzarten verwendet, deren Blüten Pollen und Nektar für blütenbesuchende Insekten liefern und deren Blätter Nahrung für viele einheimische Insektenarten sind. Besonders gern werden zum Beispiel Rose, Schlehe, Weißdorn oder Hasel gepflanzt.

Ebenfalls wird die Sanierung von Hecken, Feld- und Ufergehölzen gefördert. Mit der geförderten Maßnahme sollen Gehölze (Hecken, Steinrücken, Feld- und Ufergehölze) durch abschnittsweises »Auf den Stock Setzen« verjüngt werden. Damit wird eine Überalterung der Bestände verhindert und so die Funktion der Gehölze für den Arten- und Biotopschutz gesichert.

Die Beantragung der Auszahlung der Zuwendungen wird im ersten Quartal 2025 ermöglicht. Die Auszahlung von Fördermitteln wird voraussichtlich ab Beginn des zweiten Quartals 2025 erfolgen können. Vorschusszahlungen sind davon unberührt und können geleistet werden.

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