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Streuobstwiese

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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Apfelbaumblüte
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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Obstbäume im Frühjahr bei schlechten Wetter
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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Streuobstwiese im Frühling
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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Obstblüte auf einer Streuobstwiese
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(© SMEKUL, Ute Lindner)
Zweig mit Knospe

Für Streuobstwiesen und ihre Erhaltung gibt es mit den aktuellen Förderprogrammen wichtige Unterstützungsangebote. Die Pflege und Erhaltung der Streuobstwiesen (Flächenpflege) wird über Grünlandmaßnahmen der FRL AUK/2023 gefördert, die Pflanzung und Nachpflanzung von Streuobstwiesen und Obstbaumreihen, die Jungbaumpflege sowie die Sanierung von Obstgehölze werden im Rahmen der FRL NE/2023 gefördert.

Die Förderung für Jungbaumpflege sowie die Sanierung von Obstgehölzen wird nur gewährt, wenn sie von einer Fachkraft mit der Qualifikation als Obstbaumwart/in, Streuobstfachwirt/in oder zertifizierte/r Obstbaumpfleger/in bzw. einer Fachfirma mit dieser Qualifikation durchgeführt wird. Die Qualifikation ist nachzuweisen.

Neben vielen geeigneten Qualifizierungsangeboten anderer Bundesländer gibt es nun auch in Sachsen ein ergänzendes Angebot von der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU).

Die Akademie der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt bietet einen Zertifizierungskurs zur Pflege von Streuobstbeständen an. Der Kurs wird in Kooperation mit Partnereinrichtungen in verschiedenen Regionen Sachsens angeboten. Der Kurs wendet sich insbesondere an Personen, die in der Streuobstwiesenpflege aktiv sind. Er vermittelt Fachwissen und Kompetenzen für die fachgerechter Pflege von Streuobstbeständen, insbesondere zum naturnahen Obstbaumschnitt, zu Pflanzung und Veredlung von Obstbäumen, zur ökologischen Bewirtschaftung von Obstbeständen und zum ökologischen Pflanzenschutz. Darüber hinaus geht es um die Streuobstwiese als besonders geschütztes Biotop und um die Pomologie.

Die erfolgreiche Teilnahme ist eine Möglichkeit, um die Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen der Jung- und Altbaumpflege im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe/2023 des Freistaates Sachsen zu erfüllen.

Die Beantragung der Auszahlung der Zuwendungen wird im ersten Quartal 2025 ermöglicht. Die Auszahlung von Fördermitteln wird voraussichtlich ab Beginn des zweiten Quartals 2025 erfolgen können. Vorschusszahlungen sind davon unberührt und können geleistet werden.

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