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Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland

Mit dieser Maßnahme sollen Ackerflächen vorrangig in Auen und auf (ehemaligen) Moorflächen zu Dauergrünlandflächen umgewandelt werden. Zudem ist es grundsätzlich möglich, Ackerflächen in Schutzgebieten sowie Entwicklungsflächen für Lebensraumtypen und Habitatflächen für bestimmte Arten in Dauergrünland umzuwandeln.

Es sollen vorzugsweise wertvolle oder potentiell wertvolle Dauergrünlandflächen mit einem hohen Anteil an einheimischen Kräutern etabliert werden. Dauergrünlandflächen sind wichtig für den Boden- und Gewässerschutz und leisten einen wesentlichen Beitrag zum ⁠Klimaschutz. Die dauerhafte Begrünung von Ackerflächen, d. h. die Umwandlung in Dauergrünland, bei gleichzeitigem Verzicht auf den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, dient dem Schutz der Gewässer vor Sediment-, Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen. Dazu kommt, dass der Boden im Grünland wegen der ganzjährigen Bedeckung vor Austrocknung und ⁠Erosion⁠ durch Wind und Wasser geschützt ist. Außerdem verfügen Grünlandböden über höhere Humusgehalte sowie eine hohe Wasserspeicherkapazität. Das Dauergrünland bietet für viele Tiere der Agrarlandschaft eine Vielzahl an Lebensraumfunktionen.

Die Flächen müssen für eine Förderung innerhalb der hier einsehbaren Auen- und Moorkulisse liegen.

Die Kulisse stellt eine Potentialkulisse dar. Im Rahmen der Prüfung des Antrages auf Förderung über die FRL NE/2023 wird im Einzelfall für die konkrete Fläche betrachtet, ob der Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Artenschutzanforderungen oder andere fachliche Belange entgegenstehen.

Empfehlungen zu Einsaatmischungen

Gemäß den Förderverpflichtungen der Maßnahme Umwandung von Ackerland in Dauergrünland (A.1 – Biotopgestaltung und Artenschutz), ist der »Nachweis eines Saatgutbeleges für Ansaatmischungen gemäß Vorgabe« zu erbringen. Diese Vorgaben beziehen sich auf die zulässigen Grünlandmischungen.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Einsaat:

  • naturschutzfachliche Vorzugsvariante: Neuansaat von Grünland mit gebietseigenem Saatgut (gemäß Regiosaatgutkonzept), mindestens 30 % Kräuteranteil
  • Neuansaat von Grünland mit Qualitäts-Standard-Saatgutmischungen für Weiden, Mähweiden und Wiesen

Die Ansaatmischungen sind aus gebietseigenen Gräsern und Kräutern zusammenzusetzen. Im Verhältnis sollen min. 30 % Kräuter in den Mischungen enthalten sein (70 % Gewichtsanteile Gräser/ 30 % Gewichtsanteile Kräuter in den Gräser-Kräuter-Mischungen). Wenn möglich, sollen keine Ersatzherkünfte verwendet werden, sondern die Arten aus dem jeweiligen Ursprungsgebiet stammen.

Die im Folgenden aufgelisteten Grünlandmischungen erfüllen die vom SMEKUL vorgegeben Anforderung und sollen nur innerhalb ihrer jeweiligen sogenannten Ursprungsgebiete (UG) in Sachsen ausgebracht werden, für das sie vorgesehen sind und aus dem sie stammen. In der Auen- und Moorkulisse im Datenportal iDA ist eine Information über die Zuordnung der Feldblöcke zu den Ursprungsgebieten bereitgestellt.

Auch DIANAweb enthält für jeden Feldblock unter „Gebiet Ansaatmischung“ eine entsprechende Gebiets-Kennung (UG4, UG5, UG8, UG15, UG20).

Hinweis für Saatgutanbieter

Die zulässigen Blühmischungen folgen fachlichen Kriterien. Diese sind von den Saatgutanbietern, die Blühmischungen für die Maßnahme Umwandlung von Acker in Dauergrünland anbieten möchten, zu beachten. Die Kriterien können beim SMEKUL angefordert werden, per E-Mail an: naturschutzfoerderung@smekul.sachsen.de.

Die Sächsischen Qualitäts-Saatmischungen entsprechen den Standortbedingungen in Sachsen und sind auf die aktuellen Nutzungsarten des Wirtschaftsgrünlandes abgestimmt. Die Sortenempfehlung basiert auf langjährigen Ausdauerversuchen in Praxisbetrieben, die im Rahmen der länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelgebirge geplant und ausgewertet werden.

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