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Biotop- und artenangepasste Pflege (G)

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(© Archiv Naturschutz LfULG, H. Ballmann)
Biotopflege
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(© Archiv Naturschutz LfULG, H. Ballmann)
Biotopflege

Ziel des Förderschwerpunkts G („Biotop- und artenangepasste Pflege“) ist, insbesondere FFH-Lebensraumtypen des Offenlandes und Offenlandbiotope sowie Habitate von Arten zu fördern, die ganz besondere Ansprüche an die Pflege haben. Außerdem sollen auch einzelne Flächen mit Vorkommen geschützter und gefährdeter Biotope beziehungsweise Arten, die auf entsprechende Maßnahmen angewiesen sind, in ihrem Zustand verbessert werden. Förderfähig sind flächenbezogene Maßnahmen der Biotoppflege, Biotopbeweidung und artenangepassten Bewirtschaftung auf Flächen mit Vorkommen gefährdeter Schutzgüter. Begleitend sind vorbereitende Maßnahmen und die Anlage von Kleinstbiotopen und -lebensstätten auf diesen Flächen möglich.

Die Zuwendung für Vorhaben nach G wird als Anteilfinanzierung gewährt. Der Fördersatz beträgt dabei 80 Prozent. Bei Vorhaben, die sich auf Schutzgüter der Stufe 2 der Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz im Freistaat Sachsen beziehen, erhöht sich der Fördersatz auf 90 Prozent. Bei Vorhaben, die sich auf Schutzgüter der Stufe 1 der Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz im Freistaat Sachsen beziehen, erhöht sich der Fördersatz auf 100 Prozent.

Kosten für Planung, Management, Projektorganisation und Projektsteuerung sind für diese Vorhaben als ergänzende Kostenpositionen förderfähig und werden auf maximal 30 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben für das betreffende Vorhaben begrenzt.

Hinweis

Anträge auf Förderung können nur die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise und Kreisfreie Städte stellen. 

Die relevanten Unterlagen und Formatvorlagen im Zusammenhang mit der Antragstellung werden im Intranet (KDN) des LfULG für die Naturschutzbehörden bereitgestellt. 

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