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Komplexvorhaben des Naturschutzes (D.1)

Komplexvorhaben des Naturschutzes nach Förderprogrammen Dritter (D.1)

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(© SMEKUL, Ines Senft )
schöne Bergwiese
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(© SMEKUL, Ines Senft)
Bergwiese mit Orchideen
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(© SMEKUL, Ines Senft )
Bergwiese in der Sonne
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(© SMEKUL, Ines Senft )
einzelne Bäume
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(© SMEKUL, Ines Senft )
Bergwiese

Förderfähig ist eine Kofinanzierung / Ergänzungsfinanzierung zu Förderprogrammen Dritter. Dies können u. a. das Bundesprogramm Biologische Vielfalt des Bundesministeriums für Umwelt, das Programm chance.natur des Bundesamtes für Naturschutz oder Projekte der Deutschen Bundesstiftung Umwelt sein. Das besondere Interesse des Freistaates Sachsen an den geplanten Vorhaben muss für die Ergänzung von Bundes- oder EU-Mitteln durch Landesmittel vorliegen. 

Der Antrag auf Kofinanzierung ist sowohl beim Hauptzuwendungsgeber als auch bei der Bewilligungsstelle des SMEKUL einzureichen. Die entsprechenden Formulare des SMEKUL sind zu verwenden. Es ist zu beachten, dass in der Regel ein Eigenanteil durch den potentiellen Projektträger i. H. v. 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abzusichern ist. 

Die Projektskizze sollte vor Antragstellung fachinhaltlich mit Abteilung 5 (Naturschutz und Wald) des SMEKUL abgestimmt werden. Für Fragen und für weitere Informationen ist der nebenstehende Kontakt zu wenden.

 
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