Prävention von Schäden durch Biber (E.2)
Gefördert werden Präventionsmaßnahmen vor Schäden durch den Biber an Infrastruktur, an Teichwirtschaften sowie an erhaltenswerten Gehölzen zur Schaffung der Akzeptanz und zum Schutz des Bibers. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen zum Schutz von Gehölzen, Zu- und Abläufen in Teichanlagen und Durchlässen, zur Wasserstandanzeige und -absenkung sowie zur Errichtung von Kunstbauten, die jeweils nicht im Zusammenhang mit konkreten Schadensereignissen umgesetzt werden.
- Antrag auf Förderung von vorhaben zur Prävention von Schäden durch Biber FG E.2 - FBZ Kamenz
- Antrag auf Förderung von vorhaben zur Prävention von Schäden durch Biber FG E.2 - FBZ Wurzen
- Antrag auf Förderung von vorhaben zur Prävention von Schäden durch Biber FG E.2 - FBZ Zwickau
- Ausfüllhinweise (*.pdf, 0,15 MB)
- Anlage P - Personalkosten
- Hinweisblatt Personalkosten (*.pdf, 0,24 MB)
- Merkblatt
- Eigentümerzustimmung