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Naturschutzberatung für Landnutzer (C.1)

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    Aktuelle Informationen:

    • Betriebsplan Natur – neue Bewerbungsrunde am 01.07.2024 gestartet; weitere Informationen unter »Was ist der Betriebsplan Natur?«
    • Naturschutzberatung im Freistaat Sachsen – neuer Aufruf am 17.06.2024 gestartet. Weitere Informationen unter »Antrag­sunterlagen«

    Mit einem kooperativen und kostenlosen Informationsangebot für mehr Naturschutz in der Landwirtschaft unterstützt der Freistaat Sachsen Landnutzer bzw. landwirtschaftliche Betriebe bei der ökologischen Aufwertung ihres Betriebs. Hierbei beraten Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater – Experten  aus Landschaftspflegeverbänden und Planungsbüros – wie (mehr) Naturschutz in landwirtschaftliche Betriebe integriert werden kann. 

    Landwirte bzw. Landnutzerinnen und Landnutzer sind für den Naturschutz wichtige Partner. Viele Biotope, Tiere und Pflanzen können ohne eine Bewirtschaftung und Pflege nicht überleben. Das Angebot steht allen Landnutzerinnen und Landnutzern offen – vom familiären Nebenerwerbshof bis zur großen Agrargenossenschaft.

    Aktuell gibt es keinen Aufruf zur Einreichung von Geboten in Form von Förderanträgen für Naturschutzberatung für Landnutzer (Fördergegenstand C. 1 der FRL NE/2023).

    • Jede interessierte Landnutzerin und jeder interessierte Landnutzer kann sich direkt an die »persönliche« Beraterin oder den »persönlichen« Berater wenden oder wird aktiv angesprochen. 
    • Die Naturschutzberaterin oder der Naturschutzberater zeigt ihnen, welche wertvollen Arten und Biotope auf dem Betrieb vorkommen, was diese brauchen und in welchen Schutzgebieten sie arbeiten (u. a. Natura 2000).
    • Gemeinsam wird überlegt und werden Möglichkeiten abgestimmt, wie der Betrieb die biologische Vielfalt unter den betrieblichen Erfordernissen erhalten und fördern kann.
    • Im Ergebnis gibt die Beraterin oder der Berater flächenkonkrete Anregungen zu möglichen Naturschutzmaßnahmen und deren Finanzierung (v. a. über die Richtlinien der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie des Natürlichen Erbes).
    • Zusätzlich können Landnutzerinnen und Landnutzer bei der Maßnahmenumsetzung fachlich begleitet werden. Dabei können beispielsweise günstige Mahdzeitpunkte oder das Belassen ungenutzter Bereiche im Rahmen der 10%-Regelung besprochen werden. 

    Die Naturschutzberatung ist im Freistaat Sachsen in 22 Beratungsgebieten (sog. Altkreise) in den 10 Landkreisen und 3 kreisfreien Städten gegliedert. Welcher Naturschutzberater für Sie zuständig ist, hängt vom Standort/Sitz Ihres Betriebes ab. Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten Naturschutzberatung.  

    Neben der Beratung zu einzelnen Flächen besteht seit 2016 auch das Angebot einer gesamtbetrieblichen Beratung (Betriebsplan Natur). Hier können sich interessierte Betriebe nach einem gesonderten Aufruf zur Teilnahme bewerben. Mit der Erstellung des Betriebsplans Natur beginnt ein langfristig gedachter partnerschaftlicher Dialog von Betrieb und Berater zur Umsetzung von Maßnahmen für die biologische Vielfalt.

    Zur sachsenweiten Umsetzung und Unterstützung der Naturschutzberatung hat das SMEKUL eine Koordinierungsstelle Naturschutzberatung beim Deutschen Verband für Landschaftspflege e. V. mit folgenden Aufgaben eingerichtet:

    • Bindeglied zwischen den Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberatern und den fachlich zuständigen Behörden SMEKUL und LfULG,
    • erste Ansprechpartnerin oder erster Ansprechpartner für  die Naturschutzberaterin oder den Naturschutzberater,
    • bietet Austauschmöglichkeiten, Fachinformationen und Unterstützung bei aktuellen Fragen,
    • organisiert regelmäßig Fachexkursionen, Informationsaustausche und Schulungen zur Weiterbildung der Naturschutzberaterinnen und Naturschutzberater,
    • unterstützt bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Evaluation der Beratung.  
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