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Sanierung Stützmauern landwirtschaftlicher Flächen (W)

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(© FBZ Kamenz; LfULG)
sanierte Weinbergmauer
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(© Nationalpark – und Forstverwaltung Sächsische Schweiz Johannes Böhme)
Baumaßnahmen an einer Trockenmauer im schwierigen Gelände am Hang.
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(© Nationalpark – und Forstverwaltung Sächsische Schweiz Johannes Böhme)
Fertig sanierte Trockenmauer, wurde mit Mitteln der Förderrichtlinie Natürliches Erbe finanziell unterstützt.
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(© Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz Ronny Goldberg)
Hier wurde ein Trockenmauer saniert und die alten vorhabenden Steine wieder verwendet.
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(© Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz Ronny Goldberg)
Eine sehr schöne sanierte Trockenmauer mit Fördermitteln der Richtlinie Natürliches Erbe.

Trockenmauern stellen insbesondere in den Weinbaugebieten im oberen Elbtal Sachsens ein prägendes Element der historisch gewachsenen Kulturlandschaft dar. Sie sind Ersatzlebensraum für Arten der Felswände und Lockergesteinsflächen und besitzen als unverfugte Natursteinmauern als Biotoptyp eine hohe landschaftsökologische Bedeutung. Zudem bewahren die Trockenmauern die landwirtschaftlichen Flächen vor Erosion und stellen häufig die Grundlage für die Nutzbarkeit von Steil- und Hanglagen dar. Durch Einflüsse wie Frost und Starkregen, unterlassene Nutzung der Flächen sowie Schädigung der Mauern durch Alterung oder Vegetationsbewuchs sind insbesondere Weinbergmauern in ihrem Bestand gefährdet. Dies führt dazu, dass Trockenmauern in Sachsen zu den stark gefährdeten Biotoptypen zählen und als Biotop gesetzlich geschützt sind.

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