Einzelvorhaben des Naturschutzes (D.2)
Förderfähig sind mit Zustimmung des SMEKUL Einzelvorhaben des Naturschutzes aufgrund ihrer besonderen fachpolitischen Bedeutung, insbesondere, wenn sie sich auf folgende thematische Schwerpunkte beziehen:
- Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität einschließlich Ausbau des Biotopverbundsystems im Offenland
- Strukturanreicherung und Strukturverbesserung in ausgeräumten oder intensiv genutzten Agrarlandschaften
- Konzeptionelle und pilothafte Vorhaben zur Erhaltung der Biodiversität auf Grünland, insbesondere auf extensiv genutzten Wiesen, Weiden und Streuobstwiesen
Es sollte eine Vorabstimmung mit der Bewilligungsbehörde zur Projektidee erfolgen.